Beschreibung
Die Abmeldung des Gewerbebetriebs muss gleichzeitig mit dem Tag erfolgen, wenn
- ein selbständiger Betrieb eines stehenden Gewerbes, der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beendet und ganz aufgegeben wird
- sich die Rechstform geändert hat
- Sie mit Ihrem Betriebssitz von Erftstadt in einen anderen Meldebezirk wechseln
- wenn der alleinige Inhaber eines Gewerbebetriebes verstorben ist
Zusätzlich sind evtl. weitere Schritte erforderlich. So müsssen erteile Erlaubnissurkunden, Handwerkskarten, Reisegewerbekaten und Lizenzen an die ausgebenden Behörden zurück gegeben werden und die Eintragung z.B. in Registerportalen gelöscht werden. In diesen speziellen Fällen empfiehlt sich die Kontaktaufnahme zur Gewerbemeldestelle
Kommt jemand seinen Verpflichtungen zur Abgabe der Gewerbeabmeldung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig, innerhalb von 14 Tagen nach, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld geahndet wird.