Beschreibung
Die Ummeldung des Gewerbebetriebs muss gleichzeitig mit dem Tag erfolgen, wenn
- ein selbständiger Betrieb eines stehenden Gewerbes, der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle innerhalb des Stadtgebietes umzieht. (Bei einer Betriebssitzverlegung von Erftstadt in eine andere Gemeinde ist, aufgrund des Wechsels in einen anderen Meldebezirk, eine Abmeldung in Erftstadt und eine Anmeldung bei der zuständigen Behörde des neuen Betriebssitzes durchzuführen!)
- der Gewerbegegenstand wechselt oder sich das Gewerbe auf andere, bisher nicht angezeigte Waren oder Leistungen ausdehnt
- sich der Name des Gewerbebetriebes ändert
- sich Veränderungen in der Geschäftsführung bei, im Handelsregister eingetragenen, Firmen ergeben
- sich bei Geschäftsführenden Pesonen, z.B. aufgrund eine Heirat, der Name geändert hat
- sich Privatanschriften der Gewerbetreibenden oder der Geschäftsführenden geändert hat
Bei Umzug des Betriebssitzes aus einem anderen Ort nach Erftstadt ist das Gewerbe bei der Gewerbemeldestelle des alten Betriebssitzes zunächst abzumelden. Erst nach Vorlage dieser Abmeldung kann das Gewerbe in Erftstadt über das WSP NRW, aufgrund eines Wechsels in einen anderen Meldebezirk, angemeldet werden.