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Stadt Erftstadt

Gewerbeummeldung

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle ändern möchte, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.

Dies ist immer der Fall, wer aufgrund eines Umzugs innerhalb Erftstadts den Betriebssitz verlegt, wer seine Tätigkeit ändern möchte, wenn sich der Familienname geändert hat oder sich z.B. die Geschäftsführung geändert hat.

Beschreibung

Die Ummeldung des Gewerbebetriebs muss gleichzeitig mit dem Tag erfolgen, wenn

  • ein selbständiger Betrieb eines stehenden Gewerbes, der Betrieb einer Zweignieder­lassung oder einer unselbständigen Zweigstelle innerhalb des Stadtgebietes um­zieht. (Bei einer Betriebssitzverlegung von Erftstadt in eine andere Gemeinde ist, aufgrund des Wechsels in einen anderen Meldebezirk, eine Abmeldung in Erftstadt und eine Anmeldung bei der zuständigen Behörde des neuen Betriebssitzes durchzuführen!)
  • der Gewerbegegenstand wechselt oder sich das Gewerbe auf andere, bisher nicht an­gezeigte Waren oder Leistungen ausdehnt
  • sich der Name des Gewerbebetriebes ändert
  • sich Veränderungen in der Geschäftsführung bei, im Handelsregister eingetragenen, Firmen ergeben
  • sich bei Geschäftsführenden Pesonen, z.B. aufgrund eine Heirat, der Name geändert hat
  • sich Privatanschriften der Gewerbetreibenden oder der Geschäftsführenden geändert hat

Bei Umzug des Betriebssitzes aus einem anderen Ort nach Erftstadt ist das Gewerbe bei der Gewerbemeldestelle des alten Betriebssitzes zunächst abzumelden. Erst nach Vorlage dieser Abmeldung kann das Gewerbe in Erftstadt über das WSP NRW, aufgrund eines Wechsels in einen anderen Meldebezirk, angemeldet werden.

Online-Services

Anmeldung, Ummeldung, Änderung und Abmeldung eines Gewerbes

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Erftstadt
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