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Stadt Erftstadt

Gewerbezentralregisterauskunft für juristische Personen

Die Gewerbezentralregisterauskunft (GZR) wird meist für die Vorbereitung der Entscheidung über einen Antrag auf Zulassung zu einem Gewerbe oder einer
sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung oder zur Überprüfung der Zuverlässigkeit nach § 38 Abs. 1 benötigt. Die Auskunft kann auch zur Vorlage bei einer Behörde beantragt werden.

Beschreibung

Bei juristischen Personen und Personenvereinigungen erfogt die Beatragung nur nach vorheriger Terminvereinbarung über die Gewerbemeldestelle des Betriebssitzortes. Die Gewerbemeldestelle für Erftstadt erreichen Sie hier

Alternativ kann eine GZR auch online über das Portal des Bundesamtes für Justiz ( BfJ (Öffnet in einem neuen Tab)) beantragt werden.

Erläuterungen und Hinweise

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