Beschreibung
Für die Entgegennahme, Verwaltung, Aufbewahrung und Aushändigung von Fundsachen ist die Ordnungsbehörde zuständig. Die Aufgabe wird vom Fundbüro wahrgenommen. Fundsachen sind körperliche Gegenstände, aber auch Tiere, die dem Besitzenden ohne Absicht der Eigentums- oder Gewahrsamsaufgabe abhandengekommen sind (verlorene Sachen).
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Weiterführende Informationen zu Fundtieren