Beschreibung
Die Rechtslage ist eindeutig: § 90a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bestimmt, dass Tiere keine „Sachen“ sind, jedoch die für „Sachen“ geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden sind. Da es aktuell keine gesetzliche Regelung speziell für Fundtiere gibt, gelten für sie die Bestimmungen zu „Fundsachen“.
Fundtiere sind verlorene oder entlaufene Tiere, die üblicherweise als Haustier gehalten werden. Hierzu zählen zum Bespiel: Hund, Katze (erkennbar aus menschlicher Obhut), Ziervögel, Hauskaninchen, Meerschweinchen etc.
Wildtiere, wie Rehe, Feldhasen, Wildkaninchen, Vögel (außer Ziervögel), Greifvögel etc., welche nicht üblicherweise als Haustiere gehalten werden, sind keine Fundtiere.
Die Zuständigkeit über diese Tiere obliegt dem örtlich zuständigen Jagdausübungsberechtigten. Ist Ihnen dieser nicht namentlich bekannt, verständigen Sie das Ordnungsamt.
Ist Ihnen der/die Halter:in des Tieres nicht bekannt, und auch nach angemessener Wartezeit vor Ort ist der/die Tierhalter:in nicht zu ermitteln, haben Sie die Möglichkeit den Fund der entsprechenden Stelle anzuzeigen:
Montag - Freitag von 07:00 - 18:00 Uhr
- Kommunaler Ordnungsdienst unter 0177-409 6771
Außerhalb der Servicezeiten des Ordnungsamtes wenden Sie sich bitte an:
- Feuerwehr unter (02235) 409-155
oder
- Örtliche Polizeidienststelle unter 110
Abholung entlaufener Haustiere:
Aufgefundene Haustiere, die aufgrund fehlender Mikrochipkennzeichnung keinen Hinweis auf dessen Halter:in ergeben, werden dem Tierheim Bergheim zur sicheren Aufbewahrung und Versorgung übergeben.
Zwecks Abholung Ihres Tieres setzen Sie sich bitte mit dem Tierheim Bergheim in Verbindung. Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte der Website des Tierheims (hier im Bereich Links und Downloads)
Für die Verwahrung und Versorgung des Tieres ist an das Tierheim Bergheim eine Gebühr zu zahlen. Die Höhe der Gebühr erfragen Sie bitte beim Tierheim Bergheim.