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Stadt Erftstadt

Wahlrecht - Unionsbürger:innen

Beschreibung

Wie können in Erftstadt gemeldete  Unionsbürger:innen an der Europawahl teilnehmen?

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten (Unionsbürger:innen) sind, sofern sie in Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, grundsätzlich unter den gleichen Voraussetzungen wahlberechtigt wie Deutsche. Sie können entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland ihre Stimme abgeben. 
Das Wahlrecht darf nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.

Stimmabgabe in der Bundesrepublik Deutschland 

Die erstmalige Eintra­gung in das Wählerverzeichnis in Ihrer Gemeindebehörde erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist persönlich und handschriftlich unterzeichnet bis spätestens zum 19. Mai 2024 zu stellen und muss der Stadt Erftstadt, Ordnungsamt, Abteilung Wahlen, Holzdamm 10, 50374 Erftstadt im Original vorliegen.

Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend. 

Sind Sie bereits aufgrund eines Antrages bei der Wahl am 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, so brauchen Sie keinen erneuten Antrag zu stellen. Ihre Eintragung erfolgt dann von Amts wegen, sofern die sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

Nach einem Wegzug aus Deutschland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland müssen Sie immer einen neuen Antrag auf Eintragung in ein deutsches Wählerverzeichnis stellen.

Briefwahlunterlagen können erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und anschließendem Druck der Stimmzettel versandt werden. Dies kann frühestens etwa sechs Wochen vor der Wahl erfolgen. Daher ist es wichtig, dass der Antrag rechtzeitig ca. sechs Wochen vor der Wahl gestellt ist. 

Stimmabgabe im Herkunftsland

Wurden Sie von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen, wollen Ihre Stimme aber im Heimatland abgeben, dann müssen Sie spätestens bis zum 19.05.2024 schriftlich bei der zuständigen Gemeindebehörde beantragen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden.

Entsprechende Anträge – erstellt von der Bundeswahlleiterin - zur Europawahl 2024 sowie ausführliche Informationen zur Europawahl finden Sie als ausfüllbare PDF unter folgendem Link:

 Bundeswahlleiterin (Öffnet in einem neuen Tab)

 Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger:innen (Öffnet in einem neuen Tab)

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • www.pixabay.de
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