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Stadt Erftstadt

Wahlhelfer:innen gesucht!

Wahlen sind die Grundlage unserer Demokratie. Sie lebt von der Teilnahme der Bürger:innen am politischen Geschehen.
Machen Sie mit und gestalten Sie die Zukunft Europas!

Beschreibung

Am 09. Juni 2024 findet die Europawahl statt. Für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl an diesem Tag benötigt die Stadt Erftstadt  etwa 300 Wahlhelfer:innen zur Besetzung der Wahlvorstände in den insgesamt 30 Wahllokalen und 11 Briefwahlvorständen.

Jede wahlberechtigte Person kann sich zur Ausübung dieses Ehrenamtes bei der Stadtverwaltung  bewerben.

 (Informationen des Ministerium des Innern NRW) (Öffnet in einem neuen Tab)

Wahlberechtigt sind gemäß § 6 Europawahlgesetz alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage

  • das sechszehnte Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten
    a) in der Bundesrepublik Deutschland oder
    b) in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben
       oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • nicht nach § 6a Abs. 1 Europawahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Für ihre ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlvorsteher:in, Schriftführer:in und deren Stellvertretungen erhalten diese ein Erfrischungsgeld in Höhe von 60,00 €, alle weiteren Wahlhelfenden erhalten 50,00 €.

Anmeldung

Wer an einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Wahlhelferin oder Wahlhelfer interessiert ist, kann sich über das Bewerbungsformular, hinterlegt auf der Homepage der Stadt Erftstadt bewerben.

 Bewerbung als Wahlhelfer:in (Öffnet in einem neuen Tab)

Rückfragen unter wahlhelfererftstadtde oder telefonisch unter 02235/409134

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • www.pixabay.de
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