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Stadt Erftstadt

Wahlrecht - Deutsche Personen im EU-Ausland oder Drittstaaten

Sonntag, den 9. Juni 2024 findet die Europawahl statt. Bürger:innen der Europäischen Union wählen das Europäische Parlament.

Beschreibung

Wie können im EU-Ausland oder in Drittstaaten  lebende Deutsche an der Europawahl in Deutschland teilnehmen?

Im EU-Ausland oder Drittstaaten lebende Deutsche, die am Wahltag zum Europäischen Parlament (09.06.2024) das 16. Lebensjahr vollendet haben können  nicht nur im EU-Ausland, sondern auch in Deutschland an der Wahl teilnehmen. Gleiches gilt für Deutsche, die in einem Drittstaat leben, wo keine Wahl zum Europäischen Parlament stattfindet.

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Sofern sie an Europawahlen teilnehmen möchten, müssen sie einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Gemeinde stellen, in der sie zuletzt gemeldet waren.

Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss persönlich und handschriftlich unterzeichnet bis zum 19.05.2024 der Stadt Erftstadt, Ordnungsamt, Abteilung Wahlen, Holzdamm 10, 50374 Erftstadt vorliegen.

Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend. 

Briefwahlunterlagen können erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und anschließendem Druck der Stimmzettel versendet  werden. Dies kann frühestens etwa sechs Wochen vor der Wahl erfolgen. Daher ist es wichtig, dass der Antrag rechtzeitig ca. sechs Wochen vor der Wahl gestellt ist. 

Den Antrag – erstellt von der Bundeswahlleiterin - zur Europawahl 2024 sowie ausführliche Informationen zur Europawahl finden Sie als ausfüllbare PDF unter folgendem Link:

 Bundeswahlleiterin (Öffnet in einem neuen Tab)

 Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche (Öffnet in einem neuen Tab)

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • www.pixabay.de
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