Hundeangelegenheiten
Rechts- und Ordnungsamt
Holzdamm10, Rathaus Liblar (EG)
50374 Erftstadt
Frau Grahl
Tel.: 02235/409605
Fax: 02235/409602
Derzeit ist ein Besuch nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Vereinbaren Sie dazu einen Termin unter 02235/409-605. Grds. können Sie die Anträge nach LandeshundeG NRW aber schriftlich/per Mail stellen und Fragen telefonisch klären.
Wenn sie einen großen Hund gem. § 11 Abs. 1 Landeshundegesetz NRW haben, ist die Haltung beim hiesigen Rechts- und Ordnungsamt mit den entsprechenden Unterlagen anzuzeigen (Formular: Anzeigepflicht zur Haltung eines Hundes). Ein Hund ist als großer Hund einzustufen, wenn dieser ausgewachsen eine Schulterhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg aufweist.
Für die Entgegennahme der Anzeige über die Haltung eines großen Hundes wird gemäß Tarifstelle 18a 1.10 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW) eine Gebühr in Höhe von 25,- € erhoben.
- Hundefibel der Stadt Erftstadt
- Landeshundegesetz NW
- Formular Anzeige / Antrag Hundehaltung
- Information zum Sachkundenachweis nach dem Landeshundegesetz
Hundesteuer
Frau Soydut
Tel.: 02235/409652