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Stadt Erftstadt

Große Hunde

Beschreibung

Als großer Hund im Sinne des § 11 Abs. 1 LHundG NRW gilt ein Hund, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm und/oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht. Die Widerristhöhe (Schulterhöhe) des Hundes bemisst sich ab Abstand vom Boden zur vorderen höchsten Stelle des Rückens, gemessen mit einem Stockmaß (Zollstock oder ähnliches). 

Auch Hunde, die die genannten Maße z.B. aufgrund ihres Alters (noch) nicht erreicht haben, unterliegen dem § 11 Abs. 1. Maßgeblich ist, dass die Maße in ausgewachsenem Zustand erreicht werden. Die für diese Feststellung erforderlichen Angaben ergeben sich aus der Fachliteratur über den internationalen Rassestandard des Hundes. 

Ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 100.000 EUR geahndet werden.

Anzeige über die Haltung eines großen Hundes i.S.d. § 11 LHundG NRWPDF-Datei220,95 kB

Zum Nachweis der Haltungsvoraussetzungen werden nachfolgend genannte Unterlagen benötigt:

Erläuterungen und Hinweise

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