Beschreibung
Öffentliche Veranstaltungen im Freien oder in Innenräumen sind grundsätzlich vorab beim „Einheitlichen Ansprechpartner für Veranstaltungen“ (eAP), angesiedelt beim Ordnungsamt der Stadt Erftstadt, anzumelden. Dies gilt nicht nur für Großveranstaltungen, sondern auch für kleinere oder jährlich wiederkehrende Veranstaltungen (z. B.: Festumzüge, Brauchtumsveranstaltungen, Sportveranstaltungen, Märkte, Konzerte und viele weitere).
Der eAP versteht sich als Partner und berät die Veranstalter:innen über alle Anforderungen und gibt Auskunft über die notwendigen Genehmigungen und die erforderlichen Unterlagen. Darüber hinaus koordiniert er ggfls. die Beteiligung der anderen städtischen Dienststellen und externen Behörden, um mit der abschließenden Genehmigung sicherzustellen, dass die Veranstaltung gefahren- und störungsfrei ablaufen kann.
Um einen ersten Überblick über die geplante Veranstaltung zu erhalten, nutzen Sie bitte das hier hinterlegte Formular, vervollständigen Sie es mit Ihren Angaben und senden Sie es entweder per Fax, per E-Mail oder auf dem Postweg an das Ordnungsamt.
Der eAP setzt sich anschließend mit Ihnen in Verbindung und bespricht die notwendig werdenden Genehmigungen/Anzeigebestätigungen und legt mit Ihnen gemeinsam fest, ob evtl. ein Sicherheitskonzept erforderlich ist. Auch werden übrige Dienststellen sowie Polizei, REVG, Feuerwehr, Straßenbaulastträger durch den eAP angehört und beteiligt. Die jeweiligen Stellungnahmen fließen in die Genehmigungsinhalte/Anzeigebestätigung ein.
In Frage kommen folgende Genehmigungen/Anzeigebestätigungen:
- Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz
- Verkehrsrechtliche Anordnung
- Sondernutzungserlaubnis (Öffnet in einem neuen Tab) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Marktfestsetzung nach Titel IV der Gewerbeordnung
- Ausnahmegenehmigung nach Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG NRW) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Genehmigung einer Veranstaltung nach § 29 Straßenverkehrsordnung
- Plakatiergenehmigung
- Anzeige einer Lotterie/Tombola
- Genehmigung eines Feuerwerkes
- Genehmigung pyrotechnischer Effekte/zum Böllern
- Festumzug
- Anordnung nach § 14 Ordnungsbehördengesetz NRW (Öffnet in einem neuen Tab)
- Drohnenüberflüge
- Luftballonaufstiege