Anzeigepflicht / Erlaubnispflicht
In Erftstadt sind ca. 4300 Hunde steuerlich erfasst. Davon unterliegen ca. 2400 Hunde den Regularien des Landeshundegesetzes (LHundG) NRW. Unterliegt Ihr Hund auch der Anzeige- oder Erlaubnispflicht?
Große Hunde (§ 11 Abs. 1 LHundG NRW)
Sie sind Halter:in eines Hundes, welcher in ausgewachsenem Zustand eine Schulterhöhe von 40 cm und mehr und/oder ein Gewicht von 20 kg aufweist bzw. aufweisen wird.
Für diese Hunde besteht eine Anzeigepflicht. (Öffnet in einem neuen Tab)
Anzeige über den Besitz eines großen HundesPDF-Datei220,95 kB
Gefährliche Hunde (§ 3 Abs. 2 LHundG NRW)
Sie Sind Halter:in eines Hundes der nachfolgend aufgeführten Rassen.
- Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
- sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden. Kreuzungen sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer der genannten Rassen deutlich hervortritt
- Hunde deren Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt wurde.
Für diese Hunde besteht eine Erlaubnispflicht. (Öffnet in einem neuen Tab)
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur HaltungPDF-Datei220,95 kB
Hunde bestimmter Rasse (§ 10 Abs. 1 LHundG NRW)
Sie Sind Halter:in eines Hundes der nachfolgend aufgeführten Rassen.
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Rottweiler
- Tosa Inu
- sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden. Kreuzungen sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer der genannten Rassen deutlich hervortritt.
Für diese Hunde besteht eine Erlaubnispflicht. (Öffnet in einem neuen Tab)
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur HaltungPDF-Datei220,95 kB
Befreiung von der Maulkorb- und/oder Leinenpflicht
Sie sind Halter:in eines Gefährlichen Hundes / Hundes bestimmter Rasse der nach den Bestimmungen des Landeshundegesetzes (LHundG) NRW, welcher der generellen Maulkorb- und Leinenpflicht unterliegt.
Informieren Sie sich über die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Befreiung.
Flyer - Informationen zur Hundehaltung in Erftstadt
Gassi gehen
Sie sind sich nicht sicher wo Ihr Hund in Erftstadt unangeleint, also frei herumrennen und toben darf und wo er der Leinenpflicht oder gar einem Mitnahmeverbot unterliegt?
Hundekot
"Haufenweise Ärger"
Hundehaufen als ständiger Wegbegleiter bei Spaziergängen. Immer wieder sorgt Hundekot auf und neben Geh-/Rad- und Wirtschaftswegen, Grün- und Rasenflächen sowie vor Haus- und Garteneingängen für Ärgernis.
Hundesteuer
Jeder Hund, unabhängig seiner Körpergröße oder Rassenzugehörigkeit muss steuerlich erfasst werden.
Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Bei Hunden, die dem/der Haltenden durch Geburt von einer von ihm/ihr gehaltenen Hündin zuwachsen, beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des Monats, in dem der Hund drei Monate als geworden ist.
Als Hundehalter:in gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass der Hund in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik bereits versteuert wird oder von der Steuer befreit ist. Die Steuerpflicht tritt in jedem Fall ein, wenn die Pflege, Verwahrung oder die Haltung auf Probe oder zum Anlernen den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet.
Zwischenfälle mit Hunden
Sie oder Ihr Vierbeiner wurden durch einen Hund attackiert. Wie sollen Sie sich jetzt verhalten?