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Stadt Erftstadt

Öffentlichkeitsbeteiligung für den Lärmaktionsplan nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie

Der Lärmaktionsplan für Erftstadt wird aktuell erstellt. Die Bürgerschaft kann ab dem 09. Oktober 2023 online eigene Eingaben zu den Lärmkarten des Landes NRW vornehmen. Die kommunale Beteiligungsumfrage läuft bis zum 10. November 2023.

Bürgerschaft kann Lärmquellen melden

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, welches Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte für die Erstellung von Lärmaktionsplänen verantwortlich. Ausnahmen existieren etwa für Haupteisenbahnstrecken des Bundes sowie Bundeswehrstandorte, wie den Fliegerhorst in Nörvenich. 

Die Stadt Erftstadt ist vor allem durch Lärm von den Bundesautobahnen sowie den Bundes- und Landesstraßen betroffen. 

Aus der Lärmkartierung können im Anschluss Lärmschutzmaßnahmen abgeleitet werden: So ermöglichen die Daten beispielsweise, dass Straßen.NRW oder die Autobahn GmbH des Bundes ihre Planungen entsprechend priorisieren können. 

Bei der Neuaufstellung des Lärmaktionsplans ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit wichtig: Einen Link zum Beteiligungsprotal finden Interessierte auf der Erfstädter Webseite unter  Bürgerservice (Beteiligungsportal) (Öffnet in einem neuen Tab) oder direkt über das Beteiligungsportal des Landes NRW:  https://beteiligung.nrw.de/portal/erftstadt/startseite (Öffnet in einem neuen Tab). Im Sommer 2024 soll der städtische Lärmaktionsplan erstellt sein.

Hintergrund

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von fünf Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Stadt Erftstadt war aufgrund von sehr niedrigen Betroffenenzahlen bisher von der Pflicht zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans befreit. Nun besteht die Pflicht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen. Daher sind Lärmaktionspläne für alle Bereiche aufzustellen, für die Lärmkarten vorliegen, unabhängig davon, wie hoch die Lärmpegel in den betreffenden Bereichen sind und ob und wie viele Menschen vom Lärm betroffen sind. 

Für die Stadt Erftstadt liegen vom LANUV NRW die neu berechneten Lärmkarten vor, so dass bis Juli 2024 ein Lärmaktionsplan aufgestellt werden muss. Die Lärmkarten sowie weitere Informationen finden Sie auch unter  https://www.umgebungslaerm.nrw.de/ (Öffnet in einem neuen Tab)

Umwelt- und Naturschutz
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