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Stadt Erftstadt

Lärmaktionsplan nach EU-Umgebungslärmrichtlinie

Lärmaktionspläne sind zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen aufzustellen. Gemeint sind damit belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die gemäß § 47 b Satz 1 Nr. 1 BImSchG als Umgebungslärm bezeichnet werden.

Für die Stadt Erftstadt liegen aktualisierte Lärmkarten vor, sodass bis Mitte 2024 ein Lärmaktionsplan aufgestellt werden muss. Die Lärmkarten wurden anhand eines europaweit harmonisierten Berechnungsverfahrens berechnet und geben den Städten und Gemeinden einen Überblick über die Lärmsituation in ihrem Gemeindegebiet. Alle lärmkartierten Städte und Gemeinden stellen Lärmaktionspläne auf, unabhängig davon, wie hoch die Lärmpegel in den betreffenden Bereichen sind und ob und wie viele Menschen vom Lärm betroffen sind. Die Lärmkarten können unter  www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de (Öffnet in einem neuen Tab) eingesehen werden. Für die Stadt Erftstadt ergibt sich eine Lärmbetroffenheit vor allem durch die Autobahnen und Bundesstraßen. Ziel der Lärmaktionsplanung ist es schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Welche Maßnahmen zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen in den Plan aufgenommen werden, liegt im Ermessen der Städte und Gemeinden. Dabei kann es sich um kurz-, mittel- aber auch langfristige Maßnahmen handeln. In der Praxis werden bei der Umsetzung der Maßnahmen häufig Prioritäten gesetzt. Ruhige Gebiete sollen in den Plan aufgenommen werden, damit sie vor einer Zunahme des Lärms geschützt werden. Die Öffentlichkeit erhält die Gelegenheit, an der Lärmaktionsplanung mitzuwirken. Die Ergebnisse der Mitwirkung sind zu berücksichtigen. Die Städte und Gemeinden veröffentlichen ihren fertigen Lärmaktionsplan.

Umwelt- und Naturschutz
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