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Stadt Erftstadt

Märkte / Messen / Ausstellungen

Sie wollen einen Markt (Jahrmarkt, Trödelmarkt, Weihnachtsmarkt, sonstigen Spezialmarkt o.ä.) oder eine Messe bzw. eine Ausstellung durchführen.

Informationen dazu finden Sie hier:

Beschreibung

Märkte

Die Rechtsgrundlagen für die Veranstaltung von Märkten finden Sie in den §§ 69- 71b der  Gewerbeordnung (Öffnet in einem neuen Tab) 

Wer einen Markt auf dem Stadtgebiet der Stadt Erftstadt veranstalten möchte, muss dazu eine Festsetzung des Marktes nach den o.g. Vorschriften bei der Ordnungsbehörde beantragen. Die Festsetzung des Marktes kommt nur infrage, wenn an dem Markt eine Vielzahl gewerblicher Anbieter:innen teilnimmt. In der Regel soll ein Dutzend Gewerbetreibender zusammenkommen.

Die Festsetzung eines Marktes stattet die Gewerbetreibenden mit den sogenannten Marktprivilegien aus. So sind die Markthändler:innen anlässlich eines Marktes z.Bsp. von der Reisegewerbekartenpflicht und von den Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes NRW befreit. Die Marktfestsetzung verpflichtet jedoch zur Durchführung des Marktes. Der Nachweis der Zuverlässigkeit ist zu erbringen. Dies ist in der Regel durch die Vorlage eines Führungszeugnisses und eines Gewerbezentralregisterauszuges nachzuweisen.  

Soll ein Markt nur mit privaten Anbietenden veranstaltet werden, wie das oft bei den mittlerweile etablierten Dorftrödeln, oder z.Bsp. anlässlich eines Festes in der Kindertagesstätte oder der Schule der Fall ist, bedarf es keiner Marktfestsetzung. Dies schließt die Antragstellung anderer Erlaubnisse und Genehmigungen jedoch nicht aus.

Neben dem Antrag auf Marktfestsetzung ist oft auch eine Sondernutzungserlaubnis oder eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz erforderlich. In manchen Fällen bedarf es auch einer verkehrsrechtlichen Anordnung. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch unter dem Menüpunkt

 Veranstaltungen

oder unter weiteren Dienstleistungen im Bereich der  öffentlichen Sicherheit und Ordnung


Messen, Ausstellungen

Die Rechtsgrundlagen für die Veranstaltung von Messen und Ausstellungen finden Sie im §§ 69 ff. der  Gewerbeordnung (Öffnet in einem neuen Tab) 

Wer eine Messe oder eine Ausstellung auf dem Stadtgebiet der Stadt Erftstadt durchführen möchte, muss dazu die Festsetzung einer Messe oder einer Ausstellung beantragen.

Eine Messe zeichnet sich dadurch aus, dass Güter bestimmter Wirtschaftszweige angeboten werden. Das Angebot einer Messe richtet sich hauptsächlich an Gewerbetreibende. Bei einer Ausstellung präsentiert eine Vielzahl von Ausstellern ein Angebot einer oder mehrerer Wirtschaftszweige und vertreibt Waren und informiert darüber.

Zuständig ist in diesem Fall die Ordnungsbehörde des Rhein-Erft-Kreises. Weitere Informationen dazu finden Sie hier:

 Rhein-Erft-Kreis (Öffnet in einem neuen Tab)

Neben dem Antrag auf Festsetzung ist oft auch eine Sondernutzungserlaubnis oder eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz oder eine bauordnungsrechtliche Erlaubnis (in geschlossenen Räumen) erforderlich. In manchen Fällen bedarf es auch einer verkehrsrechtlichen Anordnung. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auch unter dem Menüpunkt  Veranstaltungen

oder unter weiteren Dienstleistungen im Bereich der  öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Pixabay
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