Es stinkt: Was kann ich unternehmen?
Wenn Geruchsbelästigungen von landwirtschaftlichen Flächen ausgehen, ist die Zuständigkeit der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen gegeben. Informieren kann man sich im Internet unter www.landwirtschaftskammer.de sowie unter www.guelle-nrw.de. Telefonisch ist die Landwirtschaftskammer unter der Rufnummer (0221)5340100 zu erreichen.
Wie weit müssen Bäume und Sträucher zurückgeschnitten werden?
Bäume, Sträucher und sonstige Anpflanzungen auf Grundstücken dürfen die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer:innen nicht behindern. So können z.B. keine ausreichenden Sichtverhältnisse mehr bestehen und sich Verletzungsgefahren für Fußgänger:innen sowie Beschädigungen an Fahrzeugen ergeben. Ebenso können Verkehrszeichen oder Laternen verdeckt werden. Solche Anpflanzungen müssen daher regelmäßig auf das erforderliche Maß zurückgeschnitten werden.
Es gilt folgende Faustregel: Bäume die in den öffentlichen Verkehrsraum ragen, sollten über dem Gehweg bis in einer Höhe von ca. 2,50 Metern und über der Fahrbahn bin in einer Höhe von ca. 4,50 Metern frei geschnitten sein. Sträucher und Hecken dürfen ebenfalls nicht auf öffentliche Verkehrsflächen wachsen.
Die Pflicht zum Rückschnitt trifft die Eigentümer:innen und kann gegebenenfalls mit Ordnungsverfügung durchgesetzt werden.
Verstöße gegen die Pflichten der Grundstückseigentümer:innen können mit Bußgeldern geahndet werden.
Der Hund meines Nachbarn bellt die ganze Zeit, was kann ich tun?
Niemand darf durch den von Tieren erzeugten Lärm mehr als nur geringfügig belästigt werden.
Grundsätzlich sollte zuerst ein klärendes Gespräch mit dem Hundehaltenden geführt werden. Sollte dieses nicht zum erwünschten Erfolgt führen, gelten folgende Regelungen:
- Wird die Nachbarschaft in einem Mehrfamilienhaus durch das Bellen belästigt, so ist der Sachverhalt vorrangig nach dem Privatrecht zu betrachten. D.h. Vermieter:innen müssen dafür Sorge tragen, die Ruhe im Haus wiederherzustellen.
- Wird nur 1 Person in der Nachbarschaft durch das Bellen belästigt, ist dies auch vorrangig nach dem Privatrecht zu betrachten.
Das Ordnungsamt wird in diesen Fällen nicht tätig, da keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht. Auch die Voraussetzungen zum Schutz privater Rechte liegen nicht vor.
Bevor Sie jedoch Klage einreichen, ist es ratsam mit der für Ihren Bezirk zuständigen Schiedsperson (Öffnet in einem neuen Tab) Kontakt aufzunehmen. In vielen Fällen kann die Angelegenheit außergerichtlich und gütlich geklärt werden. - Wird die Nachbarschaft (zumindest zwei unabhängige Nachbarn) in einer Reihenhaussiedlung oder ähnlich engstehender Bebauung durch das Hundegebell mehr als nur geringfügig belästigt, kann der Weg zum Ordnungsamt eingeschlagen werden. Die Beschwerde sollte in schriftlicher Form bei der Ordnungsbehörde eingereicht werden.
Dieses Schreiben sollte neben Name und Anschrift des/der Beschwerdeführenden auch Name und Anschrift des/der Hundehaltenden enthalten. Außerdem muss angegeben werden, wann und wie lange der Hund gebellt hat. Sollte es Zeugen geben, ist es erforderlich, diese auch mit Namen und Anschrift, bestenfalls mit schriftlicher Zeugenaussage, anzugeben.
Ein Lärmprotokoll über einen Zeitraum von mindestens 2-3 Wochen ist erforderlich.
Nach Eingang der Beschwerde prüft die Ordnungsbehörde, ob ein Einschreiten durch die Behörde erforderlich ist.
Bitte beachten Sie, dass ein gelegentliches Bellen/Anschlagen eines Hundes völlig normal ist und Hunde auch zum menschlichen Miteinander gehören.
Wie ist das eigentlich mit dem Grillen im Sommer?
Grillen geht leider oft auch mit einer unangenehmen Rauchentwicklung einher. Es werden Immissionen verursacht, deren rechtliche Beurteilung unter das Landesimmissionsschutzgesetz NRW fallen.
Danach hat sich jeder so zu verhalten, dass schädliche Umwelteinwirkungen, also auch Gerüche und Qualm vermieden werden. Das Ordnungsamt empfiehlt, den Grill soweit wie möglich von der Nachbargrenze weg aufzubauen und rät auch, die Nachbarschaft, die evtl. belästigt werden könnte, rechtzeitig vor der Grillparty zu informieren, damit Türen und Fenster ggf. geschlossen werden können.
Gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz sollten im nachbarschaftlichen Miteinander selbstverständlich sein
Warum habe ich ein "Knöllchen" bekommen obwohl ich einen Schwerbehinderten-Ausweis habe?
Die wenigsten Personen wissen, dass der Schwerbehindertenausweis vom Versorgungsamt kein Sonderparkausweis ist, der dazu berechtigt, auf einem Schwerbehindertenparkplatz zu parken.
Wenn in Ihrem jetzigen Ausweis ein aG (außergewöhnlich Gehbehindert) oder Bl (Blind) eingetragen ist, können Sie beim Ordnungsamt den blauen Sonderparkausweis beantragen.
Was kann ich gegen laute Musik aus der Nachbarschaft unternehmen?
Musikinstrumente und Tonwiedergabegeräte dürfen grundsätzlich nur in einer Lautstärke benutzt werden, durch die unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden. Wohnen Sie beispielsweise im Mehrfamilienhaus und eine Partei hört ständig laute Musik, so ist der Sachverhalt vorrangig nach dem Privatrecht zu betrachten. D.h. Vermieter:innen müssen dafür sorgen, dass Ruhe im Haus ist.
Beschallt hingegen eine Nachbar:in in der Reihenhaussiedlung zahlreiche andere Nachbar:innen, ist es sinnvoll sich an die Ordnungsbehörde zu wenden, wenn ein klärendes Gespräch mit der Nachbarschaft nicht hilft.
Die Beschwerde ist in schriftlicher Form beim Ordnungsamt einzureichen. Dieses Schreiben muss Name und Anschrift des Beschwerdeführenden, sowie Name und Anschrift des Verursachenden enthalten. Des Weiteren muss angegeben werden wie oft und lang anhaltend der Lärm erzeugt wurde und wodurch. Wenn es weitere Zeuge:innen gibt, ist es erforderlich, diese dann auch mit Namen und Anschrift oder Zeug:innen-Aussagen zu benennen. Die Ordnungsbehörde prüft dann, ob eingeschritten wird. Eingeschritten wird dann, wenn die Lärmbelästigung erheblich ist. Ein einmaliges Radiohören für kurze Zeit ist dabei sicher anders zu beurteilen, als die Beschallung der Nachbarschaft an jedem Samstag Nachmittag.
Der Kamin meines Nachbarn qualmt ununterbrochen
Ein offener Kamin darf nur gelegentlich genutzt werden und dient im Winter nicht als Wärmespender für die Wohnung. Aber bei beiden Arten, ob offener Kamin oder Kaminofen, ist es in der Anheizphase ganz normal, dass der Kamin ein wenig qualmt. Unter Berücksichtigung der richtigen Lüftung des Kamins sowie unter Verwendung des geeigneten gut abgelagerten Holzes, sollte die Rauchentwicklung nach ca.15 Minuten nachlassen. Ist dies nicht der Fall, sollte der/die Schornsteinfeger:in die Anlage überprüfen, da die Vermutung nahe liegt, dass entweder Materialien verbrannt werden, die nicht in einen Kaminofen gehören, oder Holz verwendet wird was nicht genügend abgelagert, oder sogar behandelt (lackiert, gestrichen etc.) ist.
Die Sträucher meines Nachbarn wachsen auf mein Grundstück
Muss ich überall die Hinterlassenschaften meines Hundes entfernen?
Diese Frage ist mit einem klaren „JA“ zu beantworten.
Muss Laub und Unkraut auf Gehwegen beseitigt werden?
Die Seite befindet sich im Aufbau.
Wann muss Schnee und Eis vom Gehweg beseitigt werden?
Die Gehwege sind in einer Breite von 1,50 m von Schnee freizuhalten. Auf Gehwegen ist bei Eis- und Schneeglätte zu streuen, wobei die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich verboten ist; ihre Verwendung ist nur erlaubt
- in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen), in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist,
- an gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z.B. Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.
In der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr
Gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu
beseitigen.
Nach 20.00 Uhr
Gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.
Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder notfalls auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass Fußgänger- und Fahrverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird.
Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Materialien bestreut, salzhaltiger oder sonstige auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht gelagert werden.
Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf die Straße geschafft werden.
Dürfen abgemeldete Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum stehen?
In Fällen, in denen abgemeldete Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum auftauchen, ermittelt die Ordnungsbehörde anhand eines evtl. noch vorhandenen Kennzeichens oder sonstiger Hinweise letzte Fahrzeughalter:innen und fordert diese auf, das Fahrzeug unverzüglich zu beseitigen. Können letzte Halter:innen nicht ermittelt werden, oder wird der Aufforderung nicht Folge geleistet, werden die Fahrzeuge entfernt.
Wie lange darf ein Anhänger ohne Zugfahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum parken?
Ein Anhänger darf 2 Wochen ohne Zugfahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum geparkt werden. Die Zwei-Wochen-Frist wird unterbrochen, wenn der Anhänger bewegt wird.
Als Anhänger gelten:
- Campingwagen
- Transportanhänger
- Kraftfahrzeuganhänger
Wohnmobile sind von dieser Regelung nicht umfasst.