Informationen zur Einbürgerung
Um in Deutschland eingebürgert zu werden, muss man zahlreiche Voraussetzungen erfüllen.
Dazu gehören:
- Sie leben mindestens 8 Jahre rechtmäßig und ununterbrochen in Deutschland
- Sie sind im Besitz einer auf Daueraufenthalt ausgerichteten Aufenthaltserlaubnis
- Sie haben erfolgreich den Einbürgerungstest sowie den Deutschtest (Abschluss B1) absolviert. Bzgl. Informationen zum Deutsch- und Einbürgerungstest wenden Sie sich bitte an die Volkshochschule Erftstadt.
- Sie bestreiten Ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft
- Sie wurden nicht wegen einer Straftat verurteilt.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Ein Lebenslauf (handgeschrieben)
- Nachweis der bisherigen Staatsangehörigkeit (Pass / Ausweis)
- Geburtsurkunde (fremdländische Ausfertigung)
- Geburtsurkunde (Übersetzung in deutscher Sprache)
- Heiratsurkunde (fremdländische Ausfertigung)
- Heiratsurkunde (Übersetzung in deutscher Sprache)
- Abschrift aus dem Familienbuch
- Geburtsurkunden der Kinder, ggf. mit Übersetzung
- Aufenthaltsbescheinigung (Bürgerbüro / Meldeamt)
- 1 Lichtbild / Passfoto
- Letztes Schulzeugnis / Berufsausbildung
- Zertifikat Deutsch (B 1)
- Einbürgerungstest
- Einkommensnachweis der letzten 3 Monate
Ist ein Ehegatte Deutscher, werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis / Reisepass
Der Einbürgerungswillige muss zur Abgabe des nicht unterschriebenen Antrages persönlich vorstellig werden.
Alle Unterlagen sind im Original und in Fotokopie vorzulegen!
Bitte vereinbaren Sie vor Abgabe der Unterlagen telefonisch einen Termin.
Standesamt Erftstadt
Markt 1
50374 Erftstadt
Tel. 02235/409- 851, -852, -857
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Nach Terminvereinbarung:
Montag 7.15 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag bis Freitag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr
Für die Bearbeitung und Entscheidung der gestellten Einbürgerungsanträge ist die Einbürgerungsbehörde des Rhein-Erft-Kreises zuständig.