Informationen zur Eheschließung

Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung zur Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bereich einer der beiden Partner einen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) hat. Die Eheschließung kann von jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland vorgenommen werden. Ggf. wird dann ein „fremdes“ Standesamt vom zuständigen Standesamt zur Vornahme der Eheschließung ermächtigt.

Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem Trautag erfolgen!

Nach Möglichkeit sollten beide Partner gemeinsam die Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt vornehmen. Ist einer der Partner verhindert, so kann er den anderen förmlich ermächtigen. Dazu gibt es einen Vordruck:

Beitrittserklärung Eheschließung

Gebühren (Zahlung auch mit EC-Karte):
  • 40 €/60 € bei der Anmeldung zur Eheschließung
  • 40 €/60 € wenn die Eheschließung durch ein anderes als das für die Anmeldung der Eheschließung zuständige Standesamt vorgenommen wird

Hinzu kommen Gebühren für die Ausstellung von Urkunden, die sich nach der Anzahl der auszustellenden Urkunden bestimmen. Die Gebühr für die erste Urkunde beträgt 10 €, jede weitere kostet 5 €. Darüber hinaus fallen für Trauungen außerhalb der üblichen Öffnungszeiten Gebühren i. H. v. 130 € an. Außerdem können beim Standesamt Erftstadt Stammbücher erworben werden, deren Preise je nach Modell unterschiedlich sind.

Gerne reservieren wir Ihnen Ihren Wunschtermin. Reservierungen werden in der Regel frühestens 12 Monate vor dem beabsichtigten Trautermin vorgenommen.
Für die Terminreservierung werden 20 € Gebühren fällig, die später mit den Gebühren für die Anmeldung zur Eheschließung verrechnet werden.

Informationen zur Eheschließung mit Ausländerbeteiligung sind absichtlich auf diesen Seiten nicht veröffentlicht. Hat ein Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit oder sind beide Partner ausländisch, so vereinbaren Sie bitte vorab einen Beratungstermin.