Sondernutzungen / verkehrsrechtliche Anordnungen
Sondernutzungen, Ausnahmegenehmigungen
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Antrag auf Durchführung eines Festzuges
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Antrag auf Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen für gewerbliche Zwecke außerhalb von Veranstaltungen
Alle, die einen Festumzug unter Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen planen (Karnevalsumzug; Schützenumzug; Martinszug etc.) müssen für dessen Durchführung einen Antrag nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung stellen.
Dazu ist der als Anlage beigefügte Antrag auszufüllen und per Mail, per Post oder per Fax an das Rechts- und Ordnungsamt, Rathaus Liblar, Holzdamm 10, 50374 Erftstadt zu senden.
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Fax-Nr.: 02235/409-602
Nach Eingang des Antrages kümmert sich die Ordnungsbehörde um die Einholung der Stellungnahmen der jeweiligen Straßenbaulastträger, der Polizei und sonstiger Stellen (z.Bsp. Feuerwehr) und stellt final die Genehmigung unter Auflagen aus. Bitte berücksichtigen Sie daher eine Bearbeitungszeit von ca. vier Wochen.
Rückfragen werden derzeit unter 02235/409-601 beantwortet.
Jede/r, der die öffentliche Verkehrsfläche für eine gewerbliche Nutzung (z.Bsp. Außengastronomie, Plakatständer, Warenauslagen, Infostände, Werbestände etc.) in Anspruch nimmt, benötigt eine derartige Genehmigung.
Herr Mandt
Tel.: 02235/409-609
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