FAQ's


Das Ordnungsamt hat die Aufgabe Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. In dem Rahmen ist das Ordnungsamt auch Genehmigungsbehörde für vielerlei. Das betrifft zum Beispiel:

Anmelden einer Sondernutzung (Container/Gerüst)

Anmelden von Veranstaltungen (Umzüge, Straßenfeste, Vereinsfeiern, Märkte etc.)

Anzeigepflichtige- und erlaubnispflichtige Hunde

Ausstellung von Parkausweisen f. Schwerbehinderte, Bewohner u. Handwerker

Beschwerden zu Ruhestörungen

Bußgeldbescheide

Gaststättenerlaubnisse

Gewerbeanmeldungen

Grünschnitt an öffentlichen Verkehrsflächen

Jugendschutz

Ladenöffnungsgesetz

Nichtraucherschutz  

Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Plätzen und Grünanlagen

Spielhallenerlaubnisse

Verwarngelder

Wild abgelagerter Müll

Winterdienst (Räum- und Streupflicht)

Nicht zuständig ist das Ordnungsamt für reine Nachbarschaftskonflikte. Die müssen untereinander ggf. unter Zuhilfenahme einer Schiedsperson ausgetragen werden.

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Es stinkt: Was kann ich unternehmen?

Wenn Geruchsbelästigungen von landwirtschaftlichen Flächen ausgehen, ist die Zuständigkeit der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen gegeben. Informieren kann man sich im Internet unter www.landwirtschaftskammer.de sowie unter www.guelle-nrw.de. Telefonisch ist die Landwirtschaftskammer unter der Rufnummer 0221/5340100 zu erreichen.

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Wie weit müssen Bäume und Sträucher zurückgeschnitten werden?

Bäume, Sträucher und sonstige Anpflanzungen auf Grundstücken dürfen die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer/innen nicht behindern. So können z.B. keine ausreichenden Sichtverhältnisse mehr bestehen und sich Verletzungsgefahren für Fußgänger sowie Beschädigungen an Fahrzeugen ergeben. Ebenso können Verkehrszeichen verdeckt werden. Solche Anpflanzungen müssen daher regelmäßig auf das erforderliche Maß zurückgeschnitten werden.

Es gilt folgende Faustregel: Bäume die in den öffentlichen Verkehrsraum ragen, sollten über dem Gehweg bis in einer Höhe von ca. 2,50 Metern und über der Fahrbahn bin in einer Höhe von ca. 4,50 Metern frei geschnitten sein. Sträucher und Hecken dürfen ebenfalls nicht auf öffentliche Verkehrsflächen wachsen.

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Der Hund meines Nachbarn bellt die ganze Zeit, was kann ich tun?

Grundsätzlich gilt: Niemand darf durch den von Tieren erzeugten Lärm mehr als nur geringfügig belästigt werden. Wenn ein Gespräch mit den Nachbarn nicht hilft, kann der Weg zum Ordnungsamt eingeschlagen werden. Die Beschwerde ist in der Regel  schriftlicher Form beim Ordnungsamt einzureichen. Dieses Schreiben muss Name und Anschrift des Beschwerdeführers,  sowie Name und Anschrift des Hundehalters enthalten.  Des Weiteren muss angegeben werden wie oft und lang anhaltend der Hund  bellt.  Wenn es weitere Zeugen gibt, ist es erforderlich, diese dann auch mit Namen und Anschrift zu benennen, oder dem Schreiben Zeugenaussagen bereits beizufügen.  Ein Lärmprotokoll über einen Zeitraum von mindestens 2-3 Wochen ist erforderlich. Dieses kann nachgereicht werden und muss die Angaben über den Tag, Datum, Uhrzeit sowie Anfang und Ende des Bellens enthalten. Die Ordnungsbehörde prüft dann, ob eingeschritten wird. Bitte berücksichtigen Sie, dass ein gelegentliches Bellen/Anschlagen eines Hundes völlig normal ist und Hunde auch zum menschlichen Miteinander gehören.

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Wie ist das eigentlich mit dem Grillen im Sommer?

Grillen geht leider oft auch mit einer unangenehmen Rauchentwicklung einher. Es werden Immissionen verursacht, deren rechtliche Beurteilung unter das Landesimmissionsschutzgesetz NRW fallen. Danach hat sich jeder so zu verhalten, dass schädliche Umwelteinwirkungen, also auch Gerüche und Qualm vermieden werden. Das Ordnungsamt empfiehlt, den Grill soweit wie möglich von der Nachbargrenze weg aufzubauen und rät auch, die Nachbarschaft, die evtl. belästigt werden könnte, rechtzeitig vor der Grillparty zu warnen, damit Türen und Fenster ggf. geschlossen werden können. Gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz sollten im nachbarschaftlichen Miteinander selbstverständlich sein

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Warum habe ich ein „Knöllchen“ bekommen obwohl ich einen  Schwerbehinderten Ausweis habe?

Die wenigsten Leute wissen, dass der Schwerbehindertenausweis vom Versorgungsamt kein Sonderparkausweis ist, der dazu berechtigt, auf einem Schwerbehindertenparkplatz zu parken. Wenn in Ihrem jetzigen Ausweis ein aG (außergewöhnlich Gehbehindert)  oder Bl (Blind) eingetragen ist, können Sie hier beim Ordnungsamt den blauen Sonderparkausweis beantragen.

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Was kann ich gegen laute Musik aus der Nachbarschaft unternehmen?

Musikinstrumente und Tonwiedergabegeräte dürfen grundsätzlich nur in einer Lautstärke benutzt werden, durch die unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden. Wohnen Sie bspw. im Mehrfamilienhaus und eine Partei hört ständig laute Musik, so ist der Sachverhalt vorrangig nach dem Privatrecht zu betrachten. D.h. der Vermieter muss dafür sorgen, dass Ruhe im Haus ist.

Beschallt hingegen ein Nachbar in der Reihenhaussiedlung zahlreiche andere Nachbarn, ist es sinnvoll sich an die Ordnungsbehörde zu wenden, wenn ein klärendes Gespräch mit dem Nachbarn nicht hilft. Die Beschwerde ist in der Regel  in schriftlicher Form beim Ordnungsamt einzureichen. Dieses Schreiben muss Name und Anschrift des Beschwerdeführers,  sowie Name und Anschrift des Lärmenden enthalten.  Des Weiteren muss angegeben werden wie oft und lang anhaltend der Lärm erzeugt wurde und wodurch.  Wenn es weitere Zeugen gibt, ist es erforderlich, diese dann auch mit Namen und Anschrift oder Zeugenaussagen zu benennen. Die Ordnungsbehörde prüft dann, ob eingeschritten wird. Eingeschritten wird dann, wenn die Lärmbelästigung erheblich ist. Ein einmaliges Radiohören für kurze Zeit ist dabei sicher anders zu beurteilen, als die Beschallung der Nachbarn an jedem Samstag Nachmittag.

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Der Kamin meines Nachbarn qualmt ununterbrochen

Ein offener Kamin darf nur gelegentlich genutzt werden und dient im Winter nicht als Wärmespender für die Wohnung. Aber bei beiden Arten, ob offener Kamin oder Kaminofen, ist es in der Anheizphase ganz normal, dass der Kamin ein wenig qualmt. Unter Berücksichtigung der richtigen Lüftung des Kamins sowie unter Verwendung des geeigneten gut abgelagerten Holzes, sollte die Rauchentwicklung nach ca.15 Minuten nachlassen. Ist dies nicht der Fall, sollte der Schornsteinfeger die Anlage mal überprüfen, da die Vermutung nahe liegt, dass entweder Materialien verbrannt werden, die nicht in einem Kaminofen gehören, oder Holz verwendet wird was nicht genügend abgelagert, oder sogar behandelt (lackiert, gestrichen etc.) ist.

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Die Sträucher meines Nachbarn wachsen auf mein Grundstück

Für Probleme, die sich an der Gartengrenze abspielen ist das Ordnungsamt nicht zuständig solange davon keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Im Rechts- und Ordnungsamt sind Broschüren über das Thema „Was Sie über Rechtsprobleme an der Gartengrenze wissen sollten“ erhältlich.

zur Broschüre als PDF

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Muss ich überall die Hinterlassenschaften meines Hundes entfernen?

Diese Frage ist mit einem klaren „JA“ zu beantworten.

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