Kindertagespflege

Kindertagespflege ist eine familiennahe Form der Kinderbetreuung und neben der Kindertageseinrichtung ein gleichrangiges Betreuungsangebot besonders für Kinder im Alter von 0-3 Jahren. Sie ist hinsichtlich der qualitativen Voraussetzungen mit der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung vergleichbar.

Kindertagespflege geht dabei individuell auf die Bedürfnisse der Familien ein. Auf diesem Wege erhalten Sie Unterstützung, um Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Studium und Kindererziehung miteinander zu vereinbaren.

Förderung der unterschiedlichen Betreuungsmöglichkeiten in der Kindertagespflege:
  • Kindertagespflege im Haushalt der Kindertagespflegeperson ist die häufigste Betreuungsform.  Die Kindertagespflegeperson ist selbstständig tätig und verfügt über geeignete Räumlichkeiten. Darüber hinaus kann Kindertagespflege auch in extra dafür angemieteten Räumen stattfinden.
  • Zusammenschlüsse von zwei oder drei Kindertagespflegepersonen stellen ein weiteres Betreuungsmodell (sog. Großtagespflegestellen) dar. Hier werden bis zu 9 Kinder, meistens in angemieteten Räumen, betreut. 
  • Tagespflege im Haushalt der Eltern: Die Kindertagespflegeperson wird von den Eltern angestellt. Bei dieser Betreuungsform wird eine Anmeldung über die Minijobzentrale seitens der Eltern erforderlich. In diesen Fall sind die Eltern Arbeitgeber und weisungsbefugt.
  • Eine Randzeitenbetreuung kann bei Bedarf für Kinder bis 14 Jahren vor oder nach dem Besuch der Kindertagesstätte bzw. offenen Ganztagsschule beantragt werden. Hier fällt ein zweiter, zusätzlicher Elternbeitrag an.

Gesetzliche Grundlage

Ab Vollendung des ersten Lebensjahres haben Kinder Anspruch auf eine bedarfsgerechte, frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.

Die Kindertagespflege hat ihre gesetzliche Grundlage

Nach § 22 und § 23 SGB VIII ist die Kindertagespflege neben institutionellen Kindertageseinrichtungen ein Angebot der Jugendhilfe zur Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder, wobei sich beide Angebote durch ein jeweils eigenständiges Profil auszeichnen.

Hinsichtlich der für die Eltern entstehenden Kosten ist die Kindertagespflege der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung gleichgestellt.

Die Stadt Erftstadt zahlt den Kindertagespflegepersonen lt. Ratsbeschluss eine angemessene Geldleistung. Diese verzichten auf Zuzahlungen von Seiten der Eltern (ausgenommen hiervon ist das Essensgeld).

Die Leistungen der Stadt Erftstadt umfassen die Vermittlung des Kindes an eine geeignete Kindertagespflegeperson sowie die weitere fachliche Begleitung sowohl der Familien als auch der Kindertagespflegeperson (§ 23 Abs. 1 SGB VIII).


Kindertagespflege bietet

  • die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern im Alter von 0-14 Jahren mit dem Ziel, dass sie sich zu eigenverantwortlichen und gemeinschafts­fähigen Persönlichkeiten entwickeln.
  • Eltern Unterstützung bei der Vereinbarung von Familie und Beruf, Ausbildung und Studium
  • Kinderbetreuung in familienähnlicher Form
  • individuelles Eingehen auf die Bedürfnisse von Kindern und Eltern
  • behutsames Erweitern der außerfamiliären Kontakte des Kindes
  • Kontakte zu anderen Kindern
  • ergänzende Kindertagespflege in den Randzeiten vor und nach der Kinder­tagesstätte oder der Offenen Ganztagsschule
In allen Fragen die Kindertagespflege betreffend informieren wir Sie gerne zu unseren Bürozeiten.

Bei der ersten Kontaktaufnahme kann bei Bedarf ein Termin für ein Beratungsgespräch bei der Fachberatung der Kindertagespflege im Jugendamt vereinbart


Beratung und Vermittlung von Kindertagespflege

Frau Ellerich
(Borr, Erp, Liblar, Niederberg und Scheuren)
Tel. 02235 / 409-235
Kontaktformular
Sprechzeiten:
Mo., Di. + Fr.: 8.30 – 13.30 Uhr
Mi.: 8.30 – 15.30 Uhr

Julia van de Loo
(Gymnich, Herrig, Köttingen, Mellerhöfe)
Tel. 02235 / 409-616
Kontaktformular  
Sprechzeiten:
Mo., Mi. + Do.: 8.30 – 13.30 Uhr
Di.: 8.30 – 15.30 Uhr

Frau Müller
(Ahrem, Blessem, Bliesheim, Dirmerzheim, Friesheim, Kierdorf, Konradsheim, Lechenich)
Tel. 02235 / 409-255
Kontaktformular
Sprechzeiten:
Mo. - Do.: 8.00 – 16.00 Uhr
Fr.: 8.00 – 12.00 Uhr

Grundsätzlich ist es erforderlich, dass Sie Ihr Kind zunächst im Kita-Navigator registrieren. Einige (aber noch nicht alle) Kindertagespflegestellen stellen sich dort bereits vor. Hier können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen. Ergänzend dazu gibt es noch eine Liste mit weiteren Kindertagespflegestellen (s. Punkt 2).

Achtung: Gehen Sie zur Registrierung auf den Kita-Navigator. Klicken Sie dort den Button „Jetzt Betreuung finden“. Dann werden Sie gefragt: „Welche Art der Betreuung suchen Sie?“. Klicken Sie dann „Kita“ an sowie „Betreuungsmöglichkeit suchen“. Dort werden dann diverse Kitas vorgestellt. Sie klicken bitte „Kindertagespflege Erftstadt“ an, dann auf „Details“, dann setzen Sie oben ein Häkchen bei „Kita auswählen“. Im Anschluss gehen Sie oben auf „Merkliste“, danach auf „Kinder vormerken“. An dieser Stelle müssen Sie Ihre persönlichen Daten hinterlegen und am Schluss „Registrierung abschließen“ klicken.

Danach haben Sie zwei Möglichkeiten der Vorgehensweise, um eine geeignete Tagespflegeperson zu finden:
  1. Beratungsgespräch:

    Telefonische Beratung oder eineTerminvereinbarung mit der Vermittlungsstelle des Amtes für Jugend, Familie und Soziales.

    Bei diesem ersten Termin werden

    • wichtige Informationen zu den Rahmenbedingungen der Kindertagespflege besprochen,
    • die individuellen Bedürfnisse und der jeweilige Betreuungsbedarf der Familie erörtert.

    Berücksichtigt werden hierbei:

    • das Alter des Kindes,
    • der zeitlich gewünschte Rahmen,
    • Wohnort- oder Arbeitsplatznähe.

    Zur ersten Kontaktaufnahme und  zum Kennenlernen erhalten Sie auf Ihre persönliche Situation abgestimmt, Telefonnummern von Tagespflegepersonen.

  2. Eigenständige Kontaktaufnahme  zu Tagespflegepersonen

    Nach der Kontaktaufnahme mit der Kindertagespflegeperson vereinbaren Sie einen Termin zur Antragstellung im Amt für Jugend, Familie und Soziales oder reichen den Antrag per Post oder E-Mail ein.

    Für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Eltern und Tagespflegeperson ist gegenseitige Akzeptanz/Sympathie und eine einheitliche Auffassung von Erziehungsvorstellungen eine wichtige Grundlage.


    Antragstellung

    Unter folgenden Voraussetzungen ist die Förderung in Kindertagespflege durch die "Gewährung einer laufenden Geldleistung" möglich:

    • Eine Betreuungszeit von mindestens 15 Stunden für unter 3-Jährige, für Randzeiten mindestens 5 Stunden wöchentlich.
    • Das Betreuungsverhältnis ist mindestens für 3 Monate angelegt.
    • Das Kind hat das erste Lebensjahr vollendet.
    • Ist Ihr Kind bei der Aufnahme in Kindertagespflege noch kein Jahr alt oder benötigen Sie mehr als 45 Std. Betreuung in der Woche sind entsprechende Nachweise erforderlich.

    Anlagen zur Antragsstellung:


    Bearbeitung des Antrages

    Die Bearbeitung des Antrages erfolgt durch die Fachberatung Kindertagespflege.

    Nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen und erfolgter Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

    Die Eingewöhnungszeit startet 2-4 Wochen vor Beginn der Betreuung. Sie wird nach Absprache zwischen Kindertagespflegeperson und Eltern sehr individuell gestaltet. Die Eingewöhnungszeit sollte nach Möglichkeit nicht durch Urlaub unterbrochen werden, damit für das Kind eine klare Kontinuität entsteht. Mit Beginn der Eingewöhnung wird der Elternbeitrag fällig.


    Informationen zu den Tagespflegepersonen

    Tagespflegepersonen in Erftstadt verfügen über:

    • 160 Stunden Qualifikation für die Kindertagespflege bei einem anerkannten Bildungsträger,
    • eine Pflegerlaubnis von der Vermittlungsstelle für Kindertagespflege des Amtes für Jugend, Familie und Soziales,
    • einen Erste-Hilfe-Kurs am Kind (Auffrischung alle 2 Jahre),
    • kindgerechte Räumlichkeiten,
    • persönliche Geeignetheit,
    • soziale Kompetenz im Umgang mit Kindern und Eltern,
    • Sachkompetenz,
    • Kooperationsbereitschaft,
    • körperliche und psychische Gesundheit,
    • eine fachliche Konzeptionsbeschreibung,
    • gute Deutschkenntnisse.

    Die Tagespflegepersonen arbeiten kontinuierlich mit der Vermittlungsstelle zusammen und nehmen außerdem teil an

    • Kindertagespflegetreffen,
    • weiterführenden Fortbildungen / Qualifizierungen
    • Die Tagespflegepersonen haben die Möglichkeit zur Teilnahme an einer Supervisionsgruppe

    Sie haben Interesse Tagespflegeperson zu werden?

    Kindertagespflege ist eine Betreuungsform, die gleichrangig neben der Betreuung in der Kindertagesstätte und Offenen Ganztagsschule angeboten und gefördert wird.

    nach dem SGB VIII § 43 müssen alle Personen, die

    • ein oder mehrere Kinder
    • mehr als 15 Stunden pro Woche
    • gegen Entgelt
    • und länger als 3 Monate

    betreuen, beim Amt für Jugend, Familie und Soziales eine Pflegeerlaubnis bean­tragen.

    Um die Qualität in der Tagespflege sicherzustellen, werden folgende Anforderungen an die Tagespflegeperson gestellt:

    • Die Tagespflegeperson zeichnet sich durch ihre Persönlichkeit, Sach­kompe­tenz und ihre Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten, anderen Tagespflegepersonen und dem Amt für Jugend, Familie und Soziales aus.
    • Sie verfügt über kindgerechte Räumlichkeiten (ausreichend Platz, Spiel- und Rückzugsmöglichkeiten, Hygiene und Sicherheit im Haushalt).
    • Sie absolviert einen Qualifizierungskurs von mindestens 160 Stunden und ver­fügt über vertiefte Kenntnisse über die Anforderungen der Kindertages­pflege (siehe unten).
    • Sie besucht regelmäßig, die durch die Vermittlungsstelle der Tagespflege organisierten  Treffen der  Tagespflegegruppe, Super­vision. sowie weiterführende Fort­bildungen.
    • Sie hat einen mind. 16 Stunden umfassenden Erste-Hilfe-Kurs am Kind ab­solviert.

    Der erste Schritt zur Tätigkeit als Tagespflegeperson ist immer ein Anruf bei der Vermittlungsstelle im Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt. Hier erhalten Sie nähere Auskünfte über die wichtigsten Rahmenbedingungen.

    Die erforderliche Schritte zur Antragsstellung der Pflegeerlaubnis

    • Informations- und Beratungsgespräch mit der zuständigen Fachberatung.
    • Hausbesuch zur Überprüfung der Räumlichkeiten
    • Einreichen folgender Unterlagen:
      • Bewerbungsschreiben
      • Lebenslauf mit Foto
      • Erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Abs. 2 BZRG, für alle im Haushalt lebenden Personen, die mind. 16 Jahre alt sind,
      • ärztliche Bescheinigungen für alle im Haushalt lebenden Familienmitglieder
      • Nachweis eines Masernschutzes,
      • Antrag auf Pflegeerlaubnis
      • nachweis über einen 1.-Hilfe-Kurs am Kleinkind,
    • 160 Stunden Qualifizierungsmaßnahme nach dem QHB durch einen anerkannten Bildungsträger
    • Erarbeitung einer eigenen Konzeption zur Tätigkeit in der Kindertagespflege

    Zuständig für Tagespflegepersonen

    Kontaktformular
    Frau Ellerich
    (Borr, Erp, Liblar, Niederberg und Scheuren)
    Tel. 02235 / 409-235
    Sprechzeiten:
    Mo., Di. + Fr.: 8.30 – 13.30 Uhr
    Mi.: 8.30 – 15.30 Uhr

    Julia van de Loo
    (Gymnich, Herrig, Köttingen, Mellerhöfe)
    Tel. 02235 / 409-616
    Sprechzeiten:
    Mo., Mi. + Do.: 8.30 – 13.30 Uhr
    Di.: 8.30 – 15.30 Uhr

    Frau Müller
    (Ahrem, Blessem, Bliesheim, Dirmerzheim, Friesheim, Kierdorf, Konradsheim, Lechenich)
    Tel. 02235 / 409-255
    Sprechzeiten:
    Mo. - Do.: 8.00 – 16.00 Uhr
    Fr.: 8.00 – 12.00 Uhr