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Stadt Erftstadt

Beistandschaft & Beratung

Durch die Geburt eines Kindes verändert sich eine Menge im Leben der Eltern. Nicht nur neue emotionale Bindungen werden geschaffen, sondern aus dem Eltern-Kind-Verhältnis ergeben sich neue Rechtsbeziehungen zwischen Eltern und Kind. Im Rahmen der Jugendhilfe bieten die Beistände hierbei kostenfrei Unterstützung.

Beschreibung

Beratung und Beistandschaften

Egal ob Eltern verheiratet, geschieden, ledig oder alleinerziehend sind – das Fachteam Beistandschaft im Jugendamt bietet kostenlosen Service für Familien bei Fragen rund um Vaterschaft und Unterhalt.

Von der Abteilung Beistandschaften werden somit im Wesentlichen folgende Bereiche der Jugendhilfe abgedeckt:

  • Vertretung des Kindes im Vaterschaftsfeststellungsverfahren
  • Vertretung des Kindes bei der Unterhaltsfestsetzung - und durchsetzung
  • Beurkundungen von Vaterschaftsanerkennung und -zustimmung
  • Beratung von volljährigen Kinder ( bis zu 21. Geburtstag) bei der Durchsetzung des Unterhaltsanspruches

Der Beistand ist Interessenvertreter des Kindes , der das Wohl des Kindes, in oftmals emotional sehr aufgeladenen Situationen im Blick hat und , wenn möglich, eine außergerichtliche Einigung anstrebt.

Die Beistandschaft ist freiwillig und kann jederzeit auf Antrag wieder beendet werden. Sie schränkt das Sorgerecht in keinster Weise ein.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

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