Beistandschaft / Beurkundungen

Beistandschaft

Die Beistandschaft ist ein kostenloses und freiwilliges Angebot des Jugendamtes.
Es richtet sich an alle werdenden Mütter sowie an alleinerziehende Mütter und Väter.

Bleibt der Kindesunterhalt aus, bietet eine Mitarbeiterin des Jugendamtes Erftstadt im Bereich Beistandschaft professionelle Beratung und Unterstützung bei der Berechnung und Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs an. Der Beistand ermittelt die Höhe des Unterhaltsanspruchs des Kindes und macht diesen – meist außergerichtlich, notfalls aber auch vor Gericht - geltend. Der Beistand vertritt die Interessen des Kindes und regt - wenn möglich - eine außergerichtliche Einigung der Eltern an, um einen Unterhaltskonflikt zu entschärfen oder gar nicht erst entstehen zu lassen.
Die Beistandschaft können Alleinsorgeberechtigte und – bei gemeinsamer Sorge - alleinerziehende Elternteile schriftlich beantragen. Das Sorgerecht wird durch das Einrichten einer Beistandschaft nicht eingeschränkt. Die Beistandschaft ist freiwillig und kann jederzeit auf Antrag wieder beendet werden. Soll die Verantwortung für das Vorgehen bei der Unterhaltsdurchsetzung beim alleinerziehenden Elternteil verbleiben, so besteht auch die Möglichkeit, sich durch den Beistand lediglich beraten und unterstützen zu lassen.
Junge Volljährige haben bis zum 21. Geburtstag Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gegenüber ihren Eltern.

Ansprechpartner/innen (Zimmer 223)

Buchstaben A-L
Frau Burbach, Tel. 409-253

Buchstaben M-R
Frau Radermacher, Tel. 409-221

Buchstaben S-Z
Frau Monschau, Tel. 409-222

Beurkundungen

Beurkundet werden eine Vielzahl von Dokumenten rund um Kindesunterhalt und Vaterschaft; u.a.

Vaterschaftsanerkennung, Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung, Unterhaltsverpflichtung, Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge, Bescheinigung für den allein sorgeberechtigten Elternteil, dass keine Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen Sorge vorliegt (sog. Negativattest).

Bitte beachten Sie, dass Beurkundungen nur nach vorheriger Terminvereinbarungen möglich sind.

Ansprechpartner/innen

Frau Burbach, Tel.409-253 und Frau Wolf, Tel. 409-224