Auftrag und Ziele der Gleichstellung

Gesetzliche Grundlagen

Das verfassungsrechtliche Gleichheitsgebot lautet: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." (Grundgesetz Art. 3, Abs. 2)

Dieser Grundsatz führt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) weiter aus.

Auf europäischer Ebene bindet der Amsterdamer Vertrag (Art. 2 i. V. m. Art. 3 Abs. 3) alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft an den Gleichbehandlungsgrundsatz.

Nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW und der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt wirkt die Gleichstellungsbeauftragte u. a. bei allen Vorhaben und Maßnahmen mit, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben. Zudem unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte die Stadtverwaltung und wirkt u. a. bei der Ausführung des Landesgleichstellungsgesetzes mit.

Ziele

Ungleiche Lebensumstände von Frauen und Männern machen deutlich, dass die Gleichstellung der Geschlechter als Querschnittsaufgabe der Gesellschaftspolitik zu verstehen ist.

Ziele der Gleichstellungsbeauftragten und des Gleichstellungsbüros in Erftstadt sind insbesondere:

  • Bewusstsein und Sensibilität hinsichtlich unterschiedlicher Lebenssituationen und Interessen stärken (Gender Mainstream)
  • Benachteiligungen verhindern bzw. beseitigen
  • Arbeits- und Lebensbedingungen von Personen mit familiärer Verantwortung verbessern
  • Erwerbsbeteiligung von Frauen sowie
  • Familienfreundlichkeit fördern.

Gleichstellungsplan

Der Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Erftstadt ist laut Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) NRW ein Steuerungsinstrument der Personalentwicklung und damit ein wichtiges Element für eine lebensphasenorientierte Personalpolitik.