Sonstige Dienstleistungen
Parkausweise
- Anwohnerinnen- und Anwohnerparken (inkl. Merkblatt und Anlagen)
Hinweise:
Lohnsteuerkarte
Schon seit 2012 gibt es die klassische Lohnsteuerkarte in Papierform nicht mehr. Die Lohnsteuerabzugsmerkmale werden ausschließlich elektronisch bereit gestellt. Änderungen der Steuerklasse, der (Kinder-)Freibeträge, die früher durch das Bürgerbüro eingetragen wurden, werden ausschließlich beim Finanzamt Brühl vorgenommen.
Finanzamt Brühl
Kölnstr. 104
50321 Brühl
Tel.: 02232/7030
Link: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/eckdaten/kontaktdaten-bruhl
Steuer-Identifikationsnummer
Jede Person erhält automatisch eine lebenslang gültige Steuer-Identifikationsnummer. Das Bundeszentralamt für Steuern hat im jahr 2008 mit der Vergabe der Identifikationsnummern begonnen. Schreiben mit persönlichen Identifikationsnummern wurden versandt.
Diese Steuer-Identifikationsnummer benötigen Sie zur Regelung Ihrer Angelegenheiten, z.B. beim Finanzamt, beim Arbeitgeber, bei der Kindergeldkasse, etc.
Sollten Sie die Information über Ihre ID-Nummer nicht erhalten haben, wenden Sie sich an: www.bzst.de.
Schriftliche Auskunft erhalten Sie beim Bundeszentralamt für Steuern. Hierfür ist die Voraussetzung, dass Ihre Angaben zu Namen, Vornamen, Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort mit den Daten aus dem Meldewesen übereinstimmen.
Die Anschrift lautet:
Bundeszentralamt für Steuern
53221 Bonn
Auskunft auch im Bürgerbüro:
Eine schriftliche Bestätigung über die im Melderegister geführte Steuer-ID kann bei persönlicher Vorsprache und unter Vorlage einen gültigen Ausweisdokumentes im Bürgerbüro gegen eine Gebühr von 9 Euro direkt ausgestellt werden.
Sie können jemanden schriftlich bevollmächtigen, für Sie die Steuer-ID zu erfragen. Hierzu benötigt diese Person eine Vollmacht und Ihren Personalausweis. Auch der Ausweis der bevollmächtigten Person muss vorgelegt werden.