Lohnsteuer
Die bisherige Lohnsteuerkarte in Papierform wird ab dem Jahre 2012 durch ein elektronisches Verfahren ersetzt.
Ab 2012 werden den Arbeitgebern die Lohnsteuerabzugsmerkmale elektronisch bereit gestellt.
Die Ihnen ausgestellte Lohnsteuerkarte für das Jahr 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit, d.h. im Jahre 2011 wird die Lohnsteuerkarte des Jahres 2010 zugrunde gelegt.
Wenn sich nun im Laufe des Jahres 2011 bei Ihnen eine Veränderung ergibt, wie beispielsweise die Änderung der Steuerklasse, der (Kinder-)Freibeträge usw., so ist nicht mehr das Bürgerbüro für die Änderung zuständig, sondern ausschließlich das Finanzamt.
Die Erftstädter Bürger und Bürgerinnen müssen sich somit ab 01.01.2011 an das
Finanzamt Brühl, Kölnstr. 104, Tel. 0 22 32 / 70 30,
wenden.
Weitere Informationen dazu: www.elster.de
Identifikationsnummern
Ab August 2008 wird allen Bundesbürgern vom Bundeszentralamt für Steuern eine Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung zugeteilt.
Alle Einwohner erhalten bis Ende des Jahres 2008 ein Schreiben mit der Identifikationsnummer für Steuerangelegenheiten.
Diese Identifikationsnummer ist lebenslang gültig und bei allen Anträgen, Erklärungen und Mitteilungen zur Einkommen-/Lohnsteuer gegenüber Finanzbehörden anzugeben.
Sollten die im Schreiben genannten persönlichen Daten unrichtig sein, wären diese bei dem Bürgerbüro zu berichtigen.
Gebühren bzw. Kosten:
Die Änderungen der Daten im Melderegister ist gebührenfrei.
Kirchenaustritt
Der Kirchenaustritt wird beim Amtsgericht in Brühl erklärt.
Amtsgericht Brühl, Balthasar-Neumann-Platz 3, 50321 Brühl
Telefon: 02232 709-0, Fax: 02232 709-999