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Stadt Erftstadt

Führungszeugnis

Beschreibung

Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, ausgestellt vom Bundesamt für Justiz, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Wird das Führungszeugnis für persönliche Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt, handelt es sich um ein Privatführungszeugnis.

Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde (z. B. Erteilung einer Fahrerlaubnis) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis).

Ein "erweitertes Führungszeugnis" benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (z. B. Schule, Sportverein). Bei der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das "erweiterte Führungszeugnis" verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen.

Ein Europäisches Führungszeugnis erhalten Personen, die - neben oder anstatt der deutschen - die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen. Das Europäische Führungszeugnis enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

Sie haben mehrere Möglichkeiten, das Führungszeugnis zu beantragen:

  • Persönliche Beantragung beim Bürgerbüro der Stadt Erftstadt unter Vorlage eines Ausweisdokumentes. Die Beantragung kann ohne Termin zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros erfolgen. Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt und an die im Antrag angegebene Anschrift übersendet. Dritte können das Führungszeugnis nur mit einer Vollmacht, auf der Ihre Unterschrift amtlich oder öffentlich beglaubigt wurde, beantragen. Siehe  §30 Bundeszentralregistergesetz (Öffnet in einem neuen Tab) .

Online-Services

Sie können dieses online beim Bundesamt für Justiz beantragen. 

Sie benötigen dazu Ihren Personalausweis, Ihre 6-stellige PIN sowie ein Kartenlesegerät bzw. ein geeignetes Smartphone. Nähere Infos erhalten Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Pixabay / OudsidEscape
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