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Stadt Erftstadt

Denkmalschutz

Herzlich willkommen bei der Unteren Denkmalbehörde

Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Erftstadt ist zuständig für über 400 Bau- und Bodendenkmäler sowie den Denkmalbereich Altstadt Lechenich.

 Weiterleitung zur Denkmalbereichssatzung Altstadt Lechenich (Öffnet in einem neuen Tab)

Grundlage für ihr Handeln bildet das neue Nordrhein-westfälische Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW), das am 01. Juni 2022 in Kraft getreten ist.

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