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Stadt Erftstadt

Gaststättengewerbe

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Sie planen eine Veranstaltung zu der alkoholische Getränke und Speisen gegen Entgeld ausgegeben werden sollen? So ist hierzu ein Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes gemäß § 12 Gaststättengesetz (GastG) beim Ordnungsamt der Stadt Erftstadt zu stellen.

Beschreibung

Ein Antrag zum Ausschank alkoholischer Getränke und zur Abgabe von Speisen ist zu stellen wenn Sie beabsichtigen eine Veranstaltung, eine Festivität, ein Sportfest, eine Firmenfeier oder ähnliche gesellschaftlichen Ereignisse, bei der Alkohol gegen Entgeld abgegeben werden soll, zu organisieren und durchzuführen.

Erläuterungen und Hinweise

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