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Stadt Erftstadt

Zwischenfälle mit Hunden

Was tun wenn Sie oder Ihr Vierbeiner von einem Hund angegriffen werden?

Beschreibung

Wenn durch das Verhalten eines Hundes eine Person oder ein anderes Tier geschädigt wurde, kann dies beim Ordnungsamt gemeldet werden. Der Besitzer des Hundes wird gegebenenfalls aufgefordert, seinen Hund durch das Veterinäramt des Rhein-Erft-Kreises begutachten zu lassen. Hierbei wird festgestellt, ob der jeweilige Hund als gefährlicher Hund einzustufen ist. 

Was ist ein gefährlicher Hund im Einzelfall?

Es kann sein, dass die Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall festgestellt worden ist. 

Darunter fallen Hunde, die

  • mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität ausgebildet, gezüchtet oder gekreuzt worden sind
  • dazu ausgebildet worden sind, einen Nachteil für den Menschen darzustellen
    einen Menschen grundlos gebissen haben
  • einen Menschen gefährlich angesprungen haben (ältere Personen, Kinder)
  • einen anderen Hund grundlos durch einen Biss verletzt haben
  • andere Tiere (Wild, Vieh, Katzen) hetzen oder beißen


Beachten Sie, dass auch kleine Hunde im Einzelfall gefährlich sein können.


Wie melde ich einen Zwischenfall ?
 
Die Meldung eines Zwischenfalls muss in schriftlicher Form zeitnah erfolgen und darf nicht anonym sein (Zeugen für den Vorfall sind wichtig).

Diese Form ist notwendig, weil es in vielen Fällen zu anschließenden Prüfungen durch das Ordnungsamt oder auch zu rechtlichen Streitigkeiten kommt, in denen die Beweissicherung eine entscheidende Rolle spielt. Bitte bedenken Sie, dass es möglich sein muss, wirkliche Anzeigen von Vorfällen von einfach ausgesprochenen Verdächtigungen unterscheiden zu können.

Was muss in der Meldung enthalten sein?

  • Angaben zu Ihrer Person
    (Name, Anschrift und Telefonnummer)
  • Was ist wann und wo passiert?
    Schildern Sie bitte den Ablauf oder Hergang des Vorfalles. Machen Sie dabei auch Angaben zum Ort und zu Datum und Uhrzeit des Vorfalles.
  • Wer ist verantwortlich?
    Nennen Sie Namen und Anschrift des für den Vorfall Verantwortlichen.
  • Zeugen?
    Wenn es Zeugen für den Vorfall gibt, dann nennen Sie diese bitte mit Namen und Anschrift. Eventuell schon vorhandene Zeugenaussagen können Sie Ihrer Meldung ebenfalls beifügen.
  • Betroffenes Tier/Betroffene Tiere?
    Nennen Sie die Anzahl und die Art des Tieres oder der Tiere.
  • Beweismittel?
    Neben den Zeugenaussagen sind etwa Fotos ein Beweismittel. Legen Sie Bilder bei, die es vom Vorfall selbst gibt, oder die nach dem Vorfall aufgenommen wurden. Erforderlich und hilfreich sind auch ärztliche oder tierärztliche Bescheinigungen über eventuelle Verletzungen, die durch den Vorfall entstanden sind.

Erläuterungen und Hinweise

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