ZweitwohnungssteuerDie Zweitwohnungssteuer ist als örtliche Aufwandsteuer eine reine Kommunalsteuer, die von der Gemeinde erhoben wird. Besteuert wird das Innehaben einer Wohnung (Zweitwohnung) neben einer Hauptwohnung. Anschrift und ErreichbarkeitZweitwohnungssteuerE-MailAnrufKontaktKontakt02235 40965402235 409672steuernerftstadtdeKontaktOrganisationseinheitenNameE-MailSteuern, Abgaben, AbfallgebührenE-Mail an Steuern, Abgaben, Abfallgebühren schreiben