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Stadt Erftstadt

Zinsvergünstigung

Beschreibung

Die bewilligten Darlehen für Eigentumsmaßnahmen, die zunächst zinslos ausgezahlt wurden, sind nach 10 Jahren mit einem Zinssatz von 6 % jährlich zu verzinsen, bzw. bei Förderzusagen ab 2002 nach 5 Jahren mit 3,5 %.
Bei  Darlehensnehmerinnen und Darlehensnehmern, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenze nur bis 25 % übersteigt, kann auf Antrag die Verzinsung der Darlehen für die Dauer von drei Jahren verringert werden. Die Höhe des Gesamteinkommens der Darlehensnehmerin/des Darlehensnehmers wird von dem Ansprechpartner s. o. berechnet und der NRW-BANK bescheinigt. Die Zinsen können sich im Idealfall bis auf 0 % verringern. Den endgültigen Bescheid über die zu zahlenden Zinsen erhalten Sie von der NRW-BANK.

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