Beschreibung
Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Dazu muss der Personalausweis der umzumeldenden Person und der Personalausweis der bevollmächtigten Person vorgelegt werden.
Die Ummeldung Minderjähriger mit nur einem Elternteil erfordert das Einverständnis des anderen Elternteils. Bitte nutzen Sie dafür den hinterlegten Vordruck. Einverständniserklärung Ummeldung MinderjährigePDF-Datei185,04 kB