Beschreibung
Wenn Sie aus Erftstadt wegziehen und eine Wohnung im Bundesgebiet beziehen, ist eine Abmeldung nicht erforderlich. Sie müssen sich lediglich in Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Wenn Sie ins Ausland verziehen, obdachlos werden oder eine weitere Wohnung ersatzlos aufgeben, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen abmelden. Die Abmeldung kann persönlich oder formlos schriftlich erfolgen. In der schriftlichen Abmeldung muss das Auszugsdatum sowie die neue Anschrift im Ausland mitgeteilt werden. Ebenfalls ist eine Kopie Ihres Ausweises beizufügen. (Die Übermittlung der Abmeldung per E-Mail ist nicht rechtswirksam. Bitte übersenden Sie daher die Abmeldung per Briefpost.)
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Sie können sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Dazu muss der Personalausweis der abzumeldenden Person und der Personalausweis der bevollmächtigten Person vorgelegt werden.