Beschreibung
Wenn Sie aus Erftstadt wegziehen und eine Wohnung im Bundesgebiet beziehen, ist eine Abmeldung nicht erforderlich. Sie müssen sich lediglich in Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Wenn Sie ins Ausland verziehen, obdachlos werden oder eine weitere Wohnung ersatzlos aufgeben, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen abmelden. Die Abmeldung kann persönlich oder formlos schriftlich erfolgen. (Die Übermittlung der Abmeldung per E-Mail ist nicht rechtswirksam. Bitte übersenden Sie daher die Abmeldung per Briefpost.)