Vergnügungsteuer BeschreibungDie Vergnügungsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer, für die die Gesetzgebungskompetenz nach Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz (GG) bei den Ländern liegt. Steuergegenstand ist der Aufwand für Vergnügungen. Anschrift und ErreichbarkeitVergnügungsteuerE-MailAnrufKontaktKontakt02235 40965202235 409672steuernerftstadtdeKontaktOrganisationseinheitenNameE-MailSteuern, Abgaben, AbfallgebührenE-Mail an Steuern, Abgaben, Abfallgebühren schreiben