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Stadt Erftstadt

Stadtordnung

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Erftstadt

Beschreibung

Erftstadt hat seit 01.07.2023 eine neue Stadtordnung 

 

Die letzte Überarbeitung der sogenannten Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Erftstadt, abgekürzt Stadtordnung, lag schon mehr als 10 Jahre zurück, so dass sich das Ordnungsamt unter Federführung des Ersten Beigeordneten Jörg Breetzmann auf den Weg machte und den politischen Gremien den Entwurf einer neuen Stadtordnung vorschlug.

Der Entwurf wurde im Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie im Jugendhilfeausschuss vorberaten, modifiziert und final am 22.06.2023 einstimmig vom Rat der Stadt Erftstadt beschlossen.

Gemeinsam mit der Stadtordnung beschlossen wurde auch ein Verwarnungs- und Bußgeldkatalog.

Die neue Stadtordnung inkl. des Verwarnungs- und Bußgeldkatalogs gilt seit dem 01. Juli diesen Jahres.

Insgesamt  gliedert sich die Stadtordnung in 22 Paragraphen, die übersichtlich und leicht verständlich gestaltet sind. Dinge wie die allgemeine Verhaltenspflicht und der Schutz der Verkehrsflächen und Anlagen sowie das Verbot zum Verunreinigen der öffentlichen Flächen sind darin geregelt. Augenmerk legt die neue Stadtordnung auch auf Regelungen zur Anbringung von Werbung und Plakaten. 

§ 14 weist ein Fütterungsverbot von Stadttauben und Enten aus, welches auf Wasservögel, Bisamratten, Nutria sowie Ratten und Mäusen erweitert wurden. Damit wird der vielfach getroffenen Feststellung begegnet, dass in der Nähe von Gewässern, vor allen Nutrias gefüttert wurden. Dies ist nun verboten und kann geahndet werden. 

§ 17 enthält eindeutige Regelungen zum Verhalten auf Kinderspiel- und Bolzplätzen. Solange keine andere Regelung per Schilder getroffen sind, dürfen sich nur Kinder bis 14 Jahren incl. ihrer Erziehungsberechtigten oder Aufsichtspersonen auf Kinderspielplätzen aufhalten. Die Nutzung ist nur bis zum Einbruch der Dunkelheit, längstens bis 22 Uhr erlaubt, es sei denn, durch Schilder ist eine andere Nutzungszeit vorgeschrieben.

Bolzplätze dürfen von allen Altersgruppen bestimmungsgemäß genutzt werden, sofern keine Einschränkung durch Schilder vorhanden ist. 

Alkohol und Drogen sind auf den Plätzen verboten.

Die neue Stadtordnung enthält im Übrigen keine Regeln mehr zur Vermeidung von Lärm. Nach der alten Verordnung waren die frühen Morgenstunden, die Mittagszeit von 13 Uhr – 15 Uhr und der frühe Abend ab 19 Uhr besonders geschützt. Auf diese Regelungen wurde nun verzichtet. Damit ist man der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes sowie den Regelungen der umliegenden kreisangehörigen Kommunen gefolgt und hat sich den geänderten Gewohnheiten der Bürger:innen angepasst.

Wer künftig Rasen mähen möchte, unterliegt lediglich den allgemeinen Vorschriften des Landesimmissionsschutzgesetz NRW und des Bundesimmissionsschutzgesetzes und kann dies auch in der Mittagszeit mit handelsüblichen Rasenmähern tun. Gleiches gilt für Renovierungsarbeiten, bei denen die Bohrmaschine zum Einsatz kommt.

Die Ordnungsbehörde empfiehlt jedoch ein allgemeines Rücksichtsgebot auf die Nachbarschaft und rät dazu, lärmintensivere Arbeiten abzusprechen, um Konflikte zu vermeiden.

Das Team des Kommunalen Ordnungsdienstes wird die angepasste Stadtordnung in den täglichen Arbeitsalltag integrieren und auch den Verwarnungs- und Bußgeldkatalog im Rahmen der Ermessensausübung anwenden.

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