Beschreibung
Die Stadt Erftstadt bietet Ihnen an regelmäßig zu zahlende Forderungen (z.B. Grundbesitzabgaben, Hundesteuer, Elternbeiträge, Musikschulgebühren etc.) zur jeweiligen Fälligkeit im Wege des Lastschrifteinzugsverfahrens zu begleichen.
Vorteile des Lastschrifteinzugsverfahrens:
- Sie sparen den Weg zur Bank und das Ausfüllen der Überweisungsträger sowie der Bankgebühren
- Daueraufträge müssen bei sich verändernden Zahlungsverpflichtungen nicht angepasst werden, wir passen die abzubuchenden Beträge automatisch an
- Guthaben werden Ihnen automatisch erstattet
- Wir überwachen für Sie die Fälligkeitstermine, so dass Sie nicht in Zahlungsverzug geraten können und keine Mahnungs- und Vollstreckungskosten entstehen
- Sollten Sie mit einer Abbuchung nicht einverstanden sein, kann diese durch Einspruch bei der Bank rückgängig gemacht werden
- Sie können die erteilte Einzugsermächtigung jederzeit zurückziehen