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Stadt Erftstadt

Lastschrifteinzug

Beschreibung

Die Stadt Erftstadt bietet Ihnen an regelmäßig zu zahlende Forderungen (z.B. Grundbesitzabgaben, Hundesteuer, Elternbeiträge, Musikschulgebühren etc.) zur jeweiligen Fälligkeit im Wege des Lastschrifteinzugsverfahrens zu begleichen.

Vorteile des Lastschrifteinzugsverfahrens:

  • Sie sparen den Weg zur Bank und das Ausfüllen der Überweisungsträger sowie der Bankgebühren
  • Daueraufträge müssen bei sich verändernden Zahlungsverpflichtungen nicht angepasst werden, wir passen die abzubuchenden Beträge automatisch an
  • Guthaben werden Ihnen automatisch erstattet
  • Wir überwachen für Sie die Fälligkeitstermine, so dass Sie nicht in Zahlungsverzug geraten können und keine Mahnungs- und Vollstreckungskosten entstehen
  • Sollten Sie mit einer Abbuchung nicht einverstanden sein, kann diese durch Einspruch bei der Bank rückgängig gemacht werden
  • Sie können die erteilte Einzugsermächtigung jederzeit zurückziehen

Erläuterungen und Hinweise

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