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Stadt Erftstadt

Parkerleichterung für Schwerbehinderte LIGHT "orange"

Beschreibung

Der orangefarbene Parkausweis kann beantragt werden, wenn Sie über einen Schwerbehindertenausweis verfügen, der mit einem bestimmten Merkzeichen versehen ist. In Frage kommen dabei folgende Merkzeichen: 

Merkzeichen „G“ (Gehbehinderung) oder „B“ (Begleitung erforderlich) können in Ausnahmefällen ebenfalls in Frage kommen. Dies gilt, wenn Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen oder eine Erkrankung der Lendenwirbelsäule das Gehvermögen einschränken. Der Grad der Behinderung (GdB) muss dabei

  • mindestens auf einem Wert von 80 liegen,
  • oder mindestens auf einem Wert von 70 liegen und gleichzeitig eine Herz-oder Atemwegserkrankung mit einem GdB von mindestens 50 vorliegen,
  • an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind und dafür ein Grad der Behinderung von mindestens 60 festgestellt wurde,
  • über einen künstlichen Darmausgang und eine künstliche Harnleitung verfügen und dafür ein Grad der Behinderung von mindestens 70 festgestellt wurde.

Gültigkeit:

Die Genehmigung gilt so lange, wie Ihr Schwerbehindertenausweis gültig ist, jedoch längstens fünf Jahre.

Bei vorübergehenden Erkrankungen, wird die Gültigkeitsdauer entsprechend reduziert.

Die Genehmigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn die Einschränkungen entfallen, oder verlängert werden, wenn die Beeinträchtigung fortbesteht.

Für Inhaber des orangefarbenen Parkausweises gelten europaweit individuelle Regelungen – hier sollten Sie sich vor einer Reise in das Zielland genauer informieren.

Mit der Bitte um Beachtung:

Wer ohne blauen Parkausweis auf einem Schwerbehindertenparkplatz parkt, muss mit einem Verwarngeld in Höhe von 55 Euro rechnen

Erläuterungen und Hinweise

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