Inhalt anspringen

Stadt Erftstadt

Schwerbehinderten-Ausweis

Beschreibung

Jede Person mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung kann bei Vorliegen bestimmter Beeinträchtigungsgrade (mindestens 50%) einen Schwerbehindertenausweis beantragen.

Zuständig für die amtliche Feststellung von Behinderungen sowie das Ausstellen oder Verlängern von Schwerbehindertenausweisen ist der 

Rhein-Erft-Kreis
Der Landrat
Sozialamt/Schwerbehindertenangelegenheiten
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim

Tel.: (02271) 83-0   oder   (02271/83-45031
E-Mail: schwbrrhein-erft-kreisde


Erst-/Änderungsantrag

Das Formular zur Beantragung erhalten Sie untenstehend als Download.  

Link Schwerbehinderten-AntragPDF-Datei293,03 kB

Alternativ erhalten Sie das Formular ebenso im Ordnungsamt, Rathaus Erftstadt-Liblar.

Das Antragsformular ist durch Sie an die Kreisverwaltung Bergheim zu übersenden.

Der Antrag kann direkt bei der Kreisverwaltung des Rhein-Erft-Kreises, Bergheim, gestellt werden. Die benötigten ärztlichen Unterlagen werden, aufgrund Ihrer Angaben im Antrag unmittelbar vom Versorgungsamt bei den Ärzt:innen, die Sie behandelt haben, angefordert.

Menschen mit Behinderungen können ebenso einen Antrag online stellen. Die Versorgungsverwaltung NRW bietet hierfür die Internetanwendung ELSA.NRW (Öffnet in einem neuen Tab) an. In dem Portal erhalten Betroffene Informationen zu gesetzlichen Regelungen, zum Schwerbehindertenausweis und zu möglichen Hilfen für behinderte Menschen. 

Rhein-Erft-Kreis - Schwerbehindertenangelegenheiten (Öffnet in einem neuen Tab)


Ablauf/Verlängerung

Sind Sie noch im Besitz eines „alten" Schwerbehindertenausweises, dann kann eine Verlängerung  bei der Stadt Erftstadt, Rathaus, Ordnungsamt, Am Holzdamm 10, in Erftstadt-Liblar, vorgenommen werden, wenn auf dem Ausweis mindestens noch ein „Monats- und Jahr-Feld“ frei ist.
Wir empfehlen die vorherige Terminvereinbarung. 

Wünschen Sie einen Ausweis im Scheckkartenformat, schicken Sie das Originaldokument sowie ein aktuelles Lichtbild mit einem kurzen Begleitschreiben an die Kreisverwaltung des Rhein-Erft-Kreises, Bergheim. Alternativ erhalten Sie diesen Ausweis im Ordnungsamt Erftstadt. Hierzu empfehlen wir die vorherige Terminvereinbarung. Es besteht keine Umtauschpflicht.

Die neuen Schwerbehindertenausweise im Scheckkartenformat weisen keine Verlängerungsfelder mehr auf. Nach Ablauf der Gültigkeit muss folglich ein neuer Ausweis ausgestellt werden. Hierzu wenden Sie sich ausschließlich an die Kreisverwaltung des Rhein-Erft-Kreises, Bergheim.


Neuausstellung bei Verlust, Beschädigung oder Unleserlichkeit/Zweitausfertigung

Ist der Schwerbehindertenausweis

  • verloren gegangen
  • erheblich beschädigt
  • unleserlich geworden

kommt nur das Ausstellen eines neuen Dokumentes in Betracht.  In diesen Fällen wenden Sie sich bitte schriftlich an die Kreisverwaltung des Rhein-Erft-Kreises, Bergheim. Ihrem kurzen Begleitschreiben fügen sie bitte ggf. das beschädigte oder unleserlich gewordene Dokument sowie ein aktuelles Lichtbild bei.

Bei einem Diebstahl des Ausweises wird die Diebstahlsanzeige und bei einem Verlust eine schriftliche Verlusterklärung benötigt.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Erftstadt
Diese Seite teilen: