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Stadt Erftstadt

Reisepass (Vorläufig)

Bei Ihnen steht kurzfristig eine Reise an?

Beschreibung

Alle Deutschen, die in Erftstadt ihren Hauptwohnsitz haben, können ihren Reisepass im Bürgerbüro beantragen. Bis zum 18. Lebensjahr muss das Einverständnis aller Sorgeberechtigten (Eltern oder Betreuer) im Bürgerbüro erklärt werden. So kann auch ein Reisepass ab Kleinkind-/Babyalter ausgestellt werden. Der Kinderreisepass wird in einigen Ländern nicht anerkannt.

Ob Sie für Ihr Reiseziel einen Reisepass (und/oder ein Visum) benötigen und ob der vorläufige Reisepass akzeptiert wird, können Sie auf der Internetseite des  Auswärtigen Amtes (Öffnet in einem neuen Tab) nachlesen.

Wichtig: Eine persönliche Vorsprache  - auch aller Kinder - ist unumgänglich.

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Bildnachweise

  • Pixabay / webandi
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