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Stadt Erftstadt

Namensänderung

Beschreibung

Änderung des Vor- oder Familiennamens

Vor- oder (und) Familiennamen können in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt.

Für diese öffentlich-rechtliche Namensänderung ist der Rhein-Erft-Kreis zuständig. Bitte wenden Sie sich an Frau Niesen, Tel.: 02271-8313234.

Ehenamensbestimmung

Die Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens ist auch nachträglich möglich.
Erkundigen Sie sich bitte vorab telefonisch über die mitzubringenden Unterlagen.
 
Wiederannahme des Geburtsnamens

Verwitwete oder rechtskräftig geschiedene Personen können Ihren Geburtsnamen oder alternativ auch den Namen wieder annehmen, den sie vor der letzten Eheschließung bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt haben. Diese Erklärung wird beim Standesamt abgegeben. Erkundigen Sie sich bitte vorab telefonisch über die mitzubringenden Unterlagen.

Änderung der Reihenfolge der Vornamen

Gemäß § 45a Personenstandsgesetz (PStG) ist es möglich eine Erklärung zur Änderung der Reihenfolge der Vornamen abzugeben.

Voraussetzung dafür ist, dass der Name einer Person deutschem Recht unterliegt und sie mehrere Vornamen hat. Dann kann deren Reihenfolge durch Erklärung des Namenträgers gegenüber dem Standesamt neu bestimmt werden (Vornamensortierung).

Eine Änderung der Schreibweise der Vornamen sowie das Hinzufügen von neuen Vornamen oder das Weglassen von Vornamen ist dabei nicht zulässig.

Erkundigen Sie sich bitte vorab telefonisch über die mitzubringenden Unterlagen.



Erläuterungen und Hinweise

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