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Stadt Erftstadt

Melderegisterauskunft

Privatpersonen, Geldinstitute, Krankenhäuser usw. können eine Adressauskunft über eine Privatperson schriftlich erfragen.

Beschreibung

Lt. § 44 Abs. 1, Satz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) ist anzugeben, ob es sich um einen privaten oder gewerblichen Zweck handelt. Eine gewerbliche Nutzung ist plausibel zu erklären und die Angabe eines Geschäftszeichens oder Vorgangsbezeichnung zwingend erforderlich.

Sollte die von Ihnen gesuchte Person nicht in Erftstadt gemeldet sein, wird auch für eine Negativauskunft die Gebühr erhoben.

Über Personen, die aus persönlichen Gründen eine Auskunftssperre beantragt haben, kann keine Meldeauskunft erteilt werden.

Sollte Ihnen nur ein Vor- und Familienname bekannt sein, kann wegen Namensgleichheit ebenfalls keine Meldeauskunft erteilt werden. Zum Vor- und Familiennamen muss entweder das Geburtsdatum oder die bisherige Anschrift mit angegeben werden.

Meldedaten über Personen, die vor mehr als 5 Jahren verzogen oder verstorben sind, werden im gesonderten Melderegisterarchiv aufbewahrt.

Die Melderegisterauskunft kann per Post, E-Mail oder Fax angefordert werden.
Die Melderegisterauskunft wird Ihnen sodann per Post mit einem Gebührenbescheid zugestellt.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Pixabay / bastiaan
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