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Stadt Erftstadt

Kostenmiete öffentlich geförderter Wohnungen

Sozialwohnungen sind preisgebundener Wohnraum. Für sie darf höchstens die Kostenmiete gefordert werden. Dies ist der Mietbetrag, der zur Deckung der laufenden Kapital- und Bewirtschaftungskosten erforderlich ist. Die zulässige Miete wird durch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung ermittelt.

Beschreibung

Veränderungen in der Höhe der laufenden Aufwendungen sind bei der Ermittlung der Kostenmiete entsprechend zu berücksichtigen. Die Kostenmiete verringert oder erhöht sich somit, wenn sich die Kapital- oder Bewirtschaftungskosten erhöhen oder verringern. Die Kostenmiete ist nicht durch einen allgemein bestimmten Höchstbetrag begrenzt.

Zuständig für die Berechnung und Aufstellung der Kostenmiete ist der Eigentümer bzw. der Verfügungsberechtigte über die Wohnung.

Erläuterungen und Hinweise

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