Beschreibung
Unter folgenden Voraussetzungen ist die Förderung in Kindertagespflege möglich:
- Eine Betreuungszeit von mindestens 15 Stunden für unter 3-Jährige, für Randzeiten mindestens 5 Stunden wöchentlich.
- Das Betreuungsverhältnis ist mindestens für 3 Monate angelegt.
- Das Kind hat das erste Lebensjahr vollendet.
Ist das Kind bei der Aufnahme in der Kindertagespflege noch kein Jahr alt oder werden mehr als 45 Stunden Betreuung in der Woche benötigt, sind entsprechende Nachweise erforderlich.
Ihr Weg in die Kindertagespflege:
1. Grundsätzlich ist es erforderlich, dass Sie Ihr Kind zunächst im Kita-Navigator für die "Kita" Kindertagespflege registrieren.
2. Zudem stellen Sie bitte einen "Antrag auf Förderung" bei der Fachberatung Kindertagespflege des Amtes für Jugend und Familie. In der Regel schließen Sie außerdem einen privatrechtlichen Vertrag mit der Kindertagespflegeperson ab.
Die Bearbeitung des Antrages erfolgt durch die Fachberatung Kindertagespflege.
Nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen und erfolgter Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
Die Eingewöhnungszeit startet 2-4 Wochen vor Beginn der Betreuung. Sie wird nach Absprache zwischen Kindertagespflegeperson und Eltern sehr individuell gestaltet. Die Eingewöhnungszeit sollte nach Möglichkeit nicht durch Urlaub unterbrochen werden, damit für das Kind eine klare Kontinuität entsteht. Mit Beginn der Eingewöhnung wird der Elternbeitrag fällig.
Die Formulare zur Anmeldung sowie eine Übersicht über freie Plätze in der Kindertagespflege finden Sie weiter untenstehend unter "Downloads".