Beschreibung
Ab dem 1. Januar 2021 können Kinderreisepässe nur noch mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten ausgestellt werden. Auch können Verlängerungen der Gültigkeitsdauer ab dem 1. Januar 2021 maximal zwölf Monate betragen.
Bisher ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.
Zur Beantragung und Verlängerung der Gültigkeit des Kinderreisepasses ist in der Regel ein gemeinsamer Antrag der Sorgeberechtigten erforderlich.
Eine Verlängerung des Kinderreisepasses ist nur vor Ablauf der Gültigkeit möglich; nach Ablauf muss entsprechend ein neues Dokument ausgestellt werden.
Sollten es die Einreisebestimmungen des jeweiligen Urlaubslandes erfordern oder der Wunsch der Eltern bestehen, so kann das Lichtbild aktualisiert werden. Es muss aktualisiert werden bei Verlängerung des Kinderreisepasses.