Beschreibung
Adressänderungen im Fahrzeugschein können vom Bürgerbüro vorgenommen werden, wenn Ihr Fahrzeug im Rhein-Erft-Kreis zugelassen ist (BM-Kennzeichen) und eine gültige TÜV-Bescheinigung vorliegt.
Ist Ihr privates Kfz nicht im Rhein-Erft-Kreis zugelassen, erfolgt die Adressänderung durch das Straßenverkehrsamt (Öffnet in einem neuen Tab) des Rhein-Erft-Kreises.