Inhalt anspringen

Stadt Erftstadt

Jugendförderung

Anerkannte Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII können Zuschüsse für Maßnahmen und Angebote bei der Stadt Erftstadt beantragen.

Beschreibung

Die Stadt Erftstadt sieht es als wichtige Aufgabe an, die Träger der freien Jugendhilfe in ihrer Arbeit zu fördern und zu unterstützen. Sie leisten im Rahmen ihrer in der Regel ehrenamtlichen Kinder- und Jugendarbeit einen wesentlichen und unverzichtbaren Beitrag bei der Betreuung, Förderung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen in unserem Gemeinwesen.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • pixabay.com
Diese Seite teilen: