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Stadt Erftstadt

Hinweisgeberschutz

Hinweisgebersystem bei der Stadt Erftstadt

Beschreibung

Haben Sie Kenntnis von Missständen oder Rechtsverstößen in der Stadtverwaltung Erftstadt?

Hierfür hat die Stadt Erftstadt eine interne Meldestelle eingerichtet, die im Rechnungsprüfungsamt verortet ist. 

Die interne Meldestelle nimmt Ihre Meldung entgegen, bearbeitet sie und prüft ggf. entsprechende Folge- und Gegenmaßnahmen.

Welche Missstände und Hinweise kann ich melden?

Sie können Hinweise zu Korruption, Wirtschaftsdelikten, schwerwiegende Verstöße gegen Regeltreue im Verwaltungshandeln sowie Verstöße nach der EU-Whistleblowing-Richtlinie melden. Nähere Hinweise hierzu finden Sie in § 2 des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) . (Öffnet in einem neuen Tab)

Bitte beachten Sie, dass allgemeine Hinweise und Beschwerden, die sich nicht auf Gesetzesverstöße im Verwaltungshandeln oder auf intolerables Fehlverhalten von Mitarbeitenden der Stadt Erftstadt beziehen, nicht unter den Anwendungsbereich und den Schutz des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen. Auch Informationen über privates Fehlverhalten fallen nicht hierunter.

Wie werden meine Angaben und Daten geschützt?

Oberstes Prinzip der Internen Meldestelle ist der Schutz von hinweisgebenden Personen.
Nur die für die Entgegennahme und Bearbeitung der Meldung zuständige Person hat Zugriff auf die eingegangene Meldung. Auch bei etwaiger Kontaktaufnahme zu Ihnen als Hinweis gebender Person, z.B. zur Anforderung weiterer Informationen, gilt selbstverständlich das Vertraulichkeitsgebot. 
Ihre personenbezogenen Daten werden entsprechend der in Artikel 5 EU-Datenschutzgrundverordnung normierten Grundsätze verarbeitet und sind vor unbefugtem Zugriff geschützt.

Bitte beachten Sie, dass Personen, die vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Hinweise und Informationen melden oder das Hinweisgeberschutzsystem aus zweckwidrigen Beweggründen z.B. für Denunziation, Verleumdung oder üble Nachrede nutzen, ausdrücklich nicht durch das Hinweisgeberschutzgesetz geschützt werden. Äußern Sie einen Hinweis, Verdacht oder Verstoß daher bitte nur, wenn Sie hinreichenden Grund zur Annahme haben, dass Ihre Informationen sachdienlich sind und der Wahrheit entsprechen. 

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • pixabay.com
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