Beschreibung
Es gibt verschiedene Arten von Handwerker-Parkausweisen
- Erftstadt
- Rhein-Erft-Kreis (Gültigkeitdauer 1-Jahr / 3-Jahre)
- Regierungsbezirk Köln
- Nordrhein-Westfalen
Jede dieser Ausnahmegenehmigungen berechtigt:
- zum Parken im eingeschränkten Halteverbot/In Halteverbotszonen (Zeichen
286/290 Straßenverkehrsordnung), - zum Parken auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer,
- zum Parken auf Bewohnerparkplätzen,
- zum Parken in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb markierter Flächen –
(nur bei Handwerkerparkausweis Region Erftstadt- siehe unten)
Die Ausnahmegenehmigung darf nur dann genutzt werden, wenn in zumutbarer
Nähe keine andere geeignete Parkmöglichkeit besteht und durch die Nutzung des
Handwerkerparkausweises keine Verkehrsbehinderung oder –beeinträchtigung
ausgelöst wird.
Antragsberechtigte Personen sind:
- Handwerker:innen, die bei der zuständigen Handwerkskammer registriert sind
und ein zulassungspflichtiges Handwerk (Anlage 1 zur Handwerksordnung (Öffnet in einem neuen Tab)),
ein zulassungsfreies Handwerk (Anlage B1 zur Handwerksordnung (Öffnet in einem neuen Tab)) oder ein
handwerksähnliches Gewerbe (Anlage B2 zur Handwerksordnung (Öffnet in einem neuen Tab)) ausüben
und - regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten sowie Dienstleistungen
außerhalb des eigenen Betriebes durchführen und - ein Geschäftsfahrzeug einsetzen, dass sich für Materialtransporte und als
Werkstattfahrzeug bzw. für Dienstleistungen eignet. Das Fahrzeug muss auf
beiden Fahrzeuglängsseiten mit deutlich lesbaren, festen Firmenaufschriften
versehen sein.
Antragsberechtigt sind auch soziale Dienste und Pflegedienste, die mit den
Fahrzeugen regelmäßig Patienten aufsuchen. Auch hier gilt, dass die Fahrzeuge auf
beiden Fahrzeuglängsseiten mit deutlich lesbaren, festen Firmenaufschriften
versehen sein müssen.