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Stadt Erftstadt

Grünabfälle und Strauchwerk mit Abholauftrag

Der kostengünstige Entsorgungsweg für größere Mengen Gartenabfälle

Beschreibung

Was gehört zu Strauchwerk / Grünabfällen?

Baumschnitt (kleiner 15 cm Durchmesser; max. 1,50 m lang), Hecken- und Grasschnitt, Laub, Blumen etc., jedoch keine Wurzelstubben, keine Speisereste und keine Küchenabfälle! 

Abfuhrtermine in allen Stadtteilen 2024:

  • 13.03.
  • 17.04.
  • 23.10.
  • 11.12.

Die Abfuhr erfolgt zu den genannten Terminen in allen Abfuhrbezirken in Erftstadt nach schriftlicher Anmeldung und gegen Gebühr (s.u.). Das Strauchwerk ist bis 6:00 Uhr an der Grundstücksgrenze bzw. an den für den Schwerlastverkehr zugelassenen Straßen bereitzustellen. Die maximale Menge beträgt i.d.R. 3 cbm (doppelte Gebühr bei 4-6 cbm). 

Hier können Sie die ' Abfallgebühren (Öffnet in einem neuen Tab)' einsehen.

Anforderung zur Abholung von Strauchwerk/Grünabfällen:

Mit der Abholkarte aus dem aktuellen Abfallkalender oder per Fax oder E-Mail an  abgabenerftstadtde (s. Vordruck unter Links und Downloads ‚Abholauftrag zur Strauchwerkabholung‘). Die Anforderung muss 5 Werktage vor dem Abfuhrtermin bei der Stadt Erftstadt eingetroffen sein.

Mit der Auftragserteilung ist auch die Gebühr fällig. Schriftliche Stornierungen sind nur bis zu 2 Werktagen vor Abholung möglich. 

Die Gebühr ist grundsätzlich vor der Abfuhr fällig. Bitte nutzen Sie dafür die Strauchwerk-Abholkarte aus dem Abfallkalender oder die Infos aus dem ‚Abholauftrag für Strauchwerk‘. Eine Abbuchung durch die Stadt ist nicht möglich.

Direkte Beauftragung und Bareinzahlung ist auch im Bürgerbüro Bonner Straße 32 in Lechenich zu deren Öffnungszeiten möglich.

Bereitstellung:

  • Strauchwerk ist mit Hanfkordel gebündelt im Maß von etwa 0,5m x 0,5m x 1,5m am Straßenrand bereitzustellen. Baumstämme dürfen nicht länger als 1,50 m sein mit max. 15 cm Durchmesser; Wurzeln –ohne Erdreich– ebenfalls bis max.15 cm Durchmesser. 
  • Strauchwerk oder Grünabfälle kleinerer Art, die sich nicht bündeln lassen, können in witterungsbeständigen Behältnissen bereitgestellt werden. Es müssen keine speziellen "Abfallsäcke" für Strauchwerk verwendet werden. 
  • Bereitgestellte Säcke dürfen nicht zugebunden sein!
  • Keine Gelben Säcke benutzen – diese werden nicht entleert!
  • Das Behältnis muss gut einsehbar sein. Kartons sind nicht geeignet.
  • Das Behältnis muss von einer Person gehoben werden können (max. 15 kg). Es wird vom Abfuhrpersonal entleert und zurückgelegt. 
  • Der Besitzer ist verpflichtet, das Gefäß nach Entleerung unverzüglich zurückzunehmen und entstandene Verunreinigungen zu beseitigen. 
  • Eine Haftung für Beschädigungen an den Behältnissen wird von der Stadt und dem Entsorgungsunternehmen nicht übernommen.
  • Im Handel angebotene ‚Strauchwerksäcke’ berechtigen nicht zur kostenlosen Abholung.

Sonstige Abgabemöglichkeiten:

Bürger:innen aus Erftstadt können Strauchwerk- und Grünabfälle im PKW (ohne Anhänger) bis zu 0,5 cbm; max. 100 kg, gegen eine Gebühr zur Grünschnittannahmestelle bei der REMONDIS GmbH & Co. KG, Region Rheinland, Niederlassung Erftstadt, Tonstr.1, (VZEK) bringen. 

Anlieferung im Anhänger sowie Baumstämme und Wurzeln über 15 cm Durchmesser müssen im VZEK nach Preisliste der Firma REMONDIS GmbH & Co. KG bezahlt werden. 

Öffnungszeiten vom VZEK: Mo-Fr.: 8.00-16.00 Uhr; Sa: 8.00-13.00 Uhr

Infos:   02235 / 9251-151 

Alternativ können Strauchwerk und Grünabfälle in Kleinmengen (max. 100 kg), bei der Kleinanlieferstation von Haus Forst (Kerpen-Manheim an der B477) gegen eine Pauschalgebühr abgegeben werden. Größere Mengen werden verwogen.

Es gelten die aktuellen Gebühren des Rhein-Erft-Kreises.

Öffnungszeiten von Haus Forst: Mo-Fr: 8.00-16.00 Uhr; Sa: 8.00-12.00 Uhr 

Infos:  02275 / 9220-39  

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